BDZV: Ermittlungsverfahren ist Dreistigkeit
Berlin, 3. August 2007
Mit Empörung hat der BDZV auf die Ermittlungsverfahren reagiert, die Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main gegen 17 Journalisten von acht Zeitungen und Zeitschriften angestrengt haben. Der Vorwurf, dass die Journalisten mit Zitaten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestags Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet hätten, sei purer Vorwand, kritisierte BDZV-Präsident Helmut Heinen, und diene vermutlich nur zur Rechtfertigung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen. Dies werde schon daraus ersichtlich, dass der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder, geäußert habe, dass es irgendwo ein Leck gebe, das gestopft werden müsse.
„Es ist unakzeptabel, dass Journalisten, die über mögliche Vergehen oder Verfehlungen berichten, befürchten müssen, wegen der Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden“, sagte Heinen. Sollte es tatsächlich Informationslecks bei den Behörden geben, so dürfe dafür nicht die Presse verantwortlich gemacht werden. Heinen verwies auf das im Februar dieses Jahres ergangene „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das noch einmal ausdrücklich klargestellt habe, dass die Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreiche, um den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.
Vor diesem Hintergrund erschienen die nun angestrengten Verfahren besonders dreist. „Wir erwarten von der Politik, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden“, forderte der BDZV-Präsident. Dieser Fall zeige erneut, dass es notwendig sei, den Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu streichen.
Stellungnahme der Chefredaktionen zu den Ermittlungsverfahren
Die Chefredaktionen der von den Ermittlungen betroffenen Zeitungen und Zeitschriften - mit Ausnahme der „Süddeutschen Zeitung“ - haben gemeinsam erklärt:
Untauglich
Die Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 17 Journalisten sind ein ebenso überzogener wie untauglicher Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzuschränken. Dahinter steht offenbar der Wunsch, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Verfahren im Kurnaz-Untersuchungsausschuss zu behindern. Journalisten in einem freien Land müssen sich auch vertraulicher Quellen und Unterlagen bedienen dürfen, wenn es darum geht, Missstände offenzulegen.
Dem plumpen Versuch, über den „Umweg" von Ermittlungsverfahren gegen Journalisten deren Quellen auszuforschen, hat das Bundesverfassungsgericht in der „Cicero"-Entscheidung eine klare Absage erteilt. Deshalb hält beispielsweise die Staatsanwaltschaft Hamburg die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Journalisten auch für „Quatsch". Herrn Kauder kommt es mit Billigung von Herrn Lammert offenbar auf eine Drohgebärde gegen den freien Journalismus an. Die Unterzeichnenden verurteilen dieses Vorgehen und setzen darauf, dass die Justiz schnellstens klarstellt, dass sich kein Journalist strafbar gemacht hat. Die Berichterstattung über den Parlamentarischen BND-Untersuchungsausschuss wird mit unveränderter Akribie fortgesetzt.
Stefan Aust, DER SPIEGEL, Hamburg
Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt, Der Tagesspiegel, Berlin
Josef Depenbrock, Berliner Zeitung
Giovanni di Lorenzo, DIE ZEIT, Hamburg
Stephan Hebel, Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main
Christoph Keese, WELT am Sonntag, Berlin
Thomas Schmid, Die WELT, Berlin
Bascha Mika, taz - die tageszeitung, Berlin
Interview mit BDZV-Präsident Helmut Heinen in der "Rheinischen Post" vom 4. August 2007
Verleger pochen auf Quellenschutz
Mit scharfer Kritik reagiert der BDZV auf die neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 17 Journalisten von acht großen Zeitungen und Zeitschriften. BDZV-Präsident Helmut Heinen mahnt im Interview mit unserer Zeitung einen besseren Schutz der Pressefreiheit an:
RP: Schon wieder ermitteln Staatsanwälte gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat. Sehen Sie angesichts der Häufung derartiger Fälle die Pressefreiheit in Deutschland bedroht?
Heinen: Deutschland gehört zu den weltweit erschreckend wenigen Ländern mit Pressefreiheit. Trotzdem sehe ich eine um sich greifende Gedankenlosigkeit bei Teilen der Politik und mehr noch in vielen Behörden, wenn es darum geht, die Interessen des Staates an der Strafverfolgung und, den Bestand der Pressefreiheit gegeneinander abzuwägen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Februar mit dem „Cicero"-Urteil klare Vorgaben gemacht.
RP: Verstößt das Vorgehen der Staatsanwälte nicht gegen dieses Urteil?
Heinen: So ist es. Sie ignorieren schlicht den Spruch des obersten deutschen Gerichts. Aus meiner Sicht ist das ein unglaublicher Vorgang.
RP: Müssen Gesetze geändert werden, um eine Grauzone zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimnisschutz zu verhindern?
Heinen: Wir erwarten von der Politik, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden. Dieser Fall zeigt auch, wie notwendig es ist, den Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat für Journalisten zu streichen.
RP: Wird der Quellenschutz für die Informanten von Journalisten nicht auch durch die Telefon-Datenspeicherung gefährdet?
Heinen: Ein Bündnis aus Medien-verbänden und Unternehmen, dem auch der BDZV angehört, hat hierzu vor einem Monat mehrere Forderungen aufgestellt. Zum Beispiel: Der Vertrauensschutz darf für Journalisten und ihre Informanten nicht weniger umfassend sein als zum Beispiel für Abgeordnete. Die geplante Vorratsdatenspeicherung darf nur der Aufklärung wirklich schwerer Verbrechen dienen. Journalisten, deren Telekommunikationsdaten überwacht werden, müssen vollständig informiert werden.
Statement von Prof. Alfred Neven DuMont in der „Frankfurter Rundschau“
Abblasen, Herr Präsident!
Prof. Alfred Neven DuMont, Vorsitzender des Herausgeberrats der „Frankfurter Rundschau“ und Ehrenpräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, erklärte am Freitag zu den Ermittlungsverfahren:
Demokratie misst sich an der Freizügigkeit der Berichterstattung über staatliche Institutionen. Der Bürger soll grundsätzlich teilhaben. Angesichts dieses grundlegenden Gedankenguts kann die Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten gerechnet werden, die im Umgang mit ihren Einwohnern zu den freiheitlichsten Demokratien der Erde zählt. Vor diesem Hintergrund mutet der jüngste Vorgang, der als ein Angriff auf die Tagespresse gesehen werden muss, als geradezu grotesk an.
Wer ist hier der Täter bei der Veröffentlichung von vermeintlich schutzbedürftigen Nachrichten: Journalisten? Oder vielmehr die Beamten, Ausschussmitglieder und beauftragten Mitarbeiter, die die Unterlagen an die Journalisten weitergegeben haben.
Es sieht so aus, als wenn die zweifelhaften Vorgänge, die jetzt auf gedeckt worden sind, statt den Verursachern der Presse in die Schuhe geschoben werden sollen.
Ein guter Rat: Abblasen, Herr Präsident!
Die Geschichte der dokumentierten Redaktionsdurchsuchungen in der Bundesrepublik beginnt 1962. Wegen des Verdachts auf Landesverrat durchsuchen Kriminalbeamte die Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und halten sie wochenlang besetzt. Auslöser war die Titelgeschichte „Bedingt abwehrbereit“, mit der das Heft die Schwächen des Nato-Verteidigungskonzeptes offenlegte. Herausgeber Rudolf Augstein und mehrere Mitarbeiter wurden verhaftet. Vier Jahre später bestätigte das Bundesverfassungsgericht zwar die Rechtmäßigkeit der Aktion, betonte aber zugleich, dass eine freie Presse für die Demokratie unentbehrlich ist. Der Deutsche Journalisten-Verband führt eine Liste der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seit 1987; sie kann hier heruntergeladen werden.
03. August 2007
Download:
- Fälle zum Zeugnisverweigerungsrecht zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen Größe: 977919 Bytes - Typ: pdf

















