ARD betreibt falsches Spiel beim Drei-Stufen-Test
BDZV: Offensichtlich soll Gesetzgeber unterlaufen werden
Der BDZV hat das Verhalten einzelner öffentlich-rechtlicher Rundfunksender im Zusammenhang mit dem Drei-Stufen-Test scharf verurteilt. „Es ist ein falsches Spiel, wenn verschiedene Anstalten einzelne Telemedienangebote unzureichend und übereilt prüfen und dies ohne jede gesetzliche Grundlage als Drei-Stufen-Test deklarieren“, sagte ein Sprecher des BDZV am 18. Dezember 2008 in Berlin. Damit reagierten die Zeitungsverleger auf entsprechende Aktivitäten des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Es dränge sich der Eindruck auf, dass mit Blick auf den künftigen Drei-Stufen-Test schon vor Inkrafttreten des Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. Mai 2009) rasch Fakten geschaffen werden sollen. Dass damit ausstehende Entscheidungen der Landesparlamente unterlaufen würden, bezeichnete der BDZV als „abenteuerlich“. Nach der heutigen Entscheidung der Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssten im nächsten Schritt die Landesparlamente entscheiden. Danach gehe es darum, dass alle Beteiligten gemeinsam in einem abgestimmten Verfahren die Ansprüche des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erfüllten.
Mit dem so genannten Drei-Stufen-Test sollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig überprüfen, inwieweit neue Angebote mit dem öffentlichen Auftrag der Sender vereinbar sind. Außerdem wird ermittelt, ob und inwieweit die bereits bestehenden privatwirtschaftlichen Angebote der Wettbewerber beeinträchtigt werden.
18. Dezember 2008

















