Anhörung bestätigt: BKA-Gesetz schränkt Pressefreiheit ein
Geplant ist (Paragraf 20 u), dass das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutze der Informanten besteht.
Geladene Sachverständige unterstützten am 15. September 2008 in Berlin die Kritik der Medienverbände im Hinblick auf den notwendigen Schutz der Pressefreiheit. So kritisierte Christoph Gusy von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld in seiner Stellungnahme, dass die vorgesehene Regelung derart allgemein gefasst ist, dass sie dem Schutz der Presse - wie er insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in aktuellen Entscheidungen wieder hervorgehoben worden sei - in keiner Weise gerecht werde.
„Der Entwurf entzieht in der Tat Journalisten den Schutz, den sie bei ihren Recherchen unbedingt brauchen", betonte auch DJV-Vorsitzender Michael Konken. DJV, BDZV und Deutscher Presserat appellieren erneut an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern.
16. September 2008

















