50.000 Kinder und Jugendliche nehmen teil am Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zunkunft"
Mehr als 50.000 Kinder nehmen teil am bundesweiten Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft", den 80 Zeitungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit einer Auflage von rund acht Millionen Exemplaren ausgeschrieben haben. In den nächsten Wochen werden sie ihre Vorstellungen von der Zukunft in Wort und Bild fassen. Ziel der Aktion: Die Zeitungen wollen Phantasie und Kreativität der Jugendlichen wecken und ihnen mit ihren Hoffnungen, Wünschen und Träumen und auch ihren Ängsten ein Forum bieten.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird künftig im zweijährigen Turnus in den Kategorien Text-, Foto- und Multimedia ausgeschrieben und soll sich zu einer festen Institution im Zusammenwirken von Zeitungen und Schulen entwickeln. "Der Wettbewerb ist die beste Grundlage, diese Zusammenarbeit auszubauen über die Leseförderungsaktivitäten hinaus, mit denen viele Verlage schon seit Jahren zum Schulunterricht beitragen", erklärte dazu Claus Larass, Mitglied im BDZV-Präsidium und Vorstand Zeitungen der Axel Springer Verlag AG. "Ich freue mich deshalb sehr darüber, dass uns auch die für die Schulen zuständigen Minister der Länder bei dieser Aktion unterstützen." Es sei bestürzend, sagte Larass, dass rund vier Millionen Bundesbürger, darunter viele Jugendliche, einen zusammenhängenden Text weder lesen, geschweige denn verstehen könnten. Gemeinsam mit Elternhaus und Schule wollten die Zeitungen dieser Entwicklung entgegenwirken. "Die wichtigste Verführung der Kinder zum Lesen geschieht durch die Sozialisation in der Familie. Die Zeitungen können diesen Prozess an den Schulen und mit den Schulen unterstützen."
Der Schülerwettbewerb wird von den Verlagen zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. Aus den lokalen/regionalen Siegern werden die nationalen Preisträger durch eine Bundesjury ermittelt.
Die Mitglieder dieser Jury sind: Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung; Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur des Magazins "GEO"; Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Die Bundessieger und die lokalen/regionalen Preisträger werden am 13. September 2000 im Rahmen einer Festveranstaltung bei der EXPO 2000 in Hannover geehrt.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird vom BDZV mit den Zeitungen vor Ort veranstaltet. Die Aktion wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
21. Februar 2000
Online-Werbeumsatz hat sich verdoppelt
Online-Werbeumsatz hat sich verdoppelt Bonn, 15. Februar 2000
Der Online-Werbeumsatz im deutschen Markt hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt und ist auf rund 150 Millionen Mark gestiegen. Online ist damit ein etablierter Werbeträger geworden und hat inzwischen eine Größenordnung erreicht, die der von Zeitungssupplements vergleichbar ist. Dies haben Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ergeben. Auch für das Jahr 2000 rechnen die drei Medienverbände damit, dass sich das rasante Wachstum fortsetzt. Ersten Einschätzungen zufolge werden die Werbeumsätze im Internet auf über 300 Millionen Mark steigen.
Maßgebend für die erfolgreiche Entwicklung ist die Werbewährung der "Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern" (IVW). So hat sich die Zahl der IVW-geprüften Online-Medien im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf 204 Werbeträger erhöht. Die Nutzung dieser Internet-Angebote hat sich im selben Zeitraum verdreifacht und ist auf rund eine Milliarde Seitenabrufe (PageImpressions) gestiegen.
Der Online-Markt soll weiter vorangetrieben werden. Die drei Medienverbände suchen deshalb nach präzisen Methoden, um quantitative und qualitative Zielgruppendaten der Internet-User zu ermitteln. Die hierfür im Markt angebotenen Panel-Verfahren zeichnen sich derzeit noch durch eine Reihe von Schwächen aus. Sie sind nicht repräsentativ für den ganzen Markt und erfassen lediglich die Online-Nutzung in Privathaushalten. Damit werden mindestens 50 Prozent der Internet-Nutzung in Deutschland nicht berücksichtigt. Auch die Erfassung neuer Zugangswege zum Internet, zum Beispiel via Handy, ist problematisch. Zudem erfordert die Komplexität des Online-Marktes sehr große und teure Panel, um seriöse Aussagen über die Nutzung einzelner Online-Medien zu ermöglichen. Die Medienverbände sind deshalb der Ansicht, dass die Panel-Verfahren weiter entwickelt und verfeinert werden müssen, um das IVW-Verfahren zu ergänzen.
Für Rückfragen:
BDZV
Dr. Thomas Breyer-Mayländer, Tel.: 0228-81004 29
VDZ
Holger Busch, Tel.: 0228-38203 35
VPRT
Holger Schlienkamp, Tel.: 0228-93450 31
15. Februar 2000
Zeitungsverleger: Kein Verständnis für Berliner Urteil
Bonn, 11. Februar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat 11. Februar 2000 in Bonn die Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Zusammenhang mit der Verteilung des Gratis-Blattes "20 Minuten Köln" als "ebenso sachfremd wie gefährlich" kritisiert. "Wenn das Gericht meint, dass die Presselandschaft erst dann gefährdet ist, wenn die ersten selbstständigen Zeitungen ihr Erscheinen einstellen müssen, dann ist es um die Pressefreiheit in Deutschland schlecht bestellt", sagte ein Sprecher des Verbandes. Die Zeitungsverleger setzten jetzt darauf, dass das Urteil im Hauptsacheverfahren korrigiert wird.
11. Februar 2000
50.000 Kinder und Jugendliche nehmen teil am Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zunkunft"
Mehr als 50.000 Kinder nehmen teil am bundesweiten Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft", den 80 Zeitungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit einer Auflage von rund acht Millionen Exemplaren ausgeschrieben haben. In den nächsten Wochen werden sie ihre Vorstellungen von der Zukunft in Wort und Bild fassen. Ziel der Aktion: Die Zeitungen wollen Phantasie und Kreativität der Jugendlichen wecken und ihnen mit ihren Hoffnungen, Wünschen und Träumen und auch ihren Ängsten ein Forum bieten.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird künftig im zweijährigen Turnus in den Kategorien Text-, Foto- und Multimedia ausgeschrieben und soll sich zu einer festen Institution im Zusammenwirken von Zeitungen und Schulen entwickeln. "Der Wettbewerb ist die beste Grundlage, diese Zusammenarbeit auszubauen über die Leseförderungsaktivitäten hinaus, mit denen viele Verlage schon seit Jahren zum Schulunterricht beitragen", erklärte dazu Claus Larass, Mitglied im BDZV-Präsidium und Vorstand Zeitungen der Axel Springer Verlag AG. "Ich freue mich deshalb sehr darüber, dass uns auch die für die Schulen zuständigen Minister der Länder bei dieser Aktion unterstützen." Es sei bestürzend, sagte Larass, dass rund vier Millionen Bundesbürger, darunter viele Jugendliche, einen zusammenhängenden Text weder lesen, geschweige denn verstehen könnten. Gemeinsam mit Elternhaus und Schule wollten die Zeitungen dieser Entwicklung entgegenwirken. "Die wichtigste Verführung der Kinder zum Lesen geschieht durch die Sozialisation in der Familie. Die Zeitungen können diesen Prozess an den Schulen und mit den Schulen unterstützen."
Der Schülerwettbewerb wird von den Verlagen zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. Aus den lokalen/regionalen Siegern werden die nationalen Preisträger durch eine Bundesjury ermittelt.
Die Mitglieder dieser Jury sind: Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung; Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur des Magazins "GEO"; Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Die Bundessieger und die lokalen/regionalen Preisträger werden am 13. September 2000 im Rahmen einer Festveranstaltung bei der EXPO 2000 in Hannover geehrt.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird vom BDZV mit den Zeitungen vor Ort veranstaltet. Die Aktion wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
07. März 2000
Online-Werbeumsatz hat sich verdoppelt
Online-Werbeumsatz hat sich verdoppelt Bonn, 15. Februar 2000
Der Online-Werbeumsatz im deutschen Markt hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt und ist auf rund 150 Millionen Mark gestiegen. Online ist damit ein etablierter Werbeträger geworden und hat inzwischen eine Größenordnung erreicht, die der von Zeitungssupplements vergleichbar ist. Dies haben Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ergeben. Auch für das Jahr 2000 rechnen die drei Medienverbände damit, dass sich das rasante Wachstum fortsetzt. Ersten Einschätzungen zufolge werden die Werbeumsätze im Internet auf über 300 Millionen Mark steigen.
Maßgebend für die erfolgreiche Entwicklung ist die Werbewährung der "Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern" (IVW). So hat sich die Zahl der IVW-geprüften Online-Medien im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf 204 Werbeträger erhöht. Die Nutzung dieser Internet-Angebote hat sich im selben Zeitraum verdreifacht und ist auf rund eine Milliarde Seitenabrufe (PageImpressions) gestiegen.
Der Online-Markt soll weiter vorangetrieben werden. Die drei Medienverbände suchen deshalb nach präzisen Methoden, um quantitative und qualitative Zielgruppendaten der Internet-User zu ermitteln. Die hierfür im Markt angebotenen Panel-Verfahren zeichnen sich derzeit noch durch eine Reihe von Schwächen aus. Sie sind nicht repräsentativ für den ganzen Markt und erfassen lediglich die Online-Nutzung in Privathaushalten. Damit werden mindestens 50 Prozent der Internet-Nutzung in Deutschland nicht berücksichtigt. Auch die Erfassung neuer Zugangswege zum Internet, zum Beispiel via Handy, ist problematisch. Zudem erfordert die Komplexität des Online-Marktes sehr große und teure Panel, um seriöse Aussagen über die Nutzung einzelner Online-Medien zu ermöglichen. Die Medienverbände sind deshalb der Ansicht, dass die Panel-Verfahren weiter entwickelt und verfeinert werden müssen, um das IVW-Verfahren zu ergänzen.
Für Rückfragen:
BDZV
Dr. Thomas Breyer-Mayländer, Tel.: 0228-81004 29
VDZ
Holger Busch, Tel.: 0228-38203 35
VPRT
Holger Schlienkamp, Tel.: 0228-93450 31
07. März 2000
mbt Online KG wird ZET.NET AG
Bonn, 29. Februar 2000
Wie bereits gegen Ende des vergangenen Jahres angekündigt wurde, haben die 30 Zeitungsverlage, die Anteilseigner der Zeitungskooperation mbt Online KG sind, mit der Gründung der ZET.NET AG ihr Internet-Engagement ausgeweitet. Die neue Aktiengesellschaft tritt als Dienstleister in den Bereichen Internet Service Providing und Online Content auf und beschränkt ihre Dienstleistungen erstmalig nicht auf Kunden aus dem Tageszeitungsbereich. Vorstand der AG ist Mathias Hubrich, der bereits Geschäftsführer der mbt Online KG war; Gründungsaufsichtsrat ist Peter Esser, Verleger der Mittelbayerischen Zeitung in Regensburg.
29. Februar 2000
50.000 Kinder und Jugendliche nehmen teil am Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zunkunft"
Berlin, 21. Februar 2000
Mehr als 50.000 Kinder nehmen teil am bundesweiten Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft", den 80 Zeitungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit einer Auflage von rund acht Millionen Exemplaren ausgeschrieben haben. In den nächsten Wochen werden sie ihre Vorstellungen von der Zukunft in Wort und Bild fassen. Ziel der Aktion: Die Zeitungen wollen Phantasie und Kreativität der Jugendlichen wecken und ihnen mit ihren Hoffnungen, Wünschen und Träumen und auch ihren Ängsten ein Forum bieten.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird künftig im zweijährigen Turnus in den Kategorien Text-, Foto- und Multimedia ausgeschrieben und soll sich zu einer festen Institution im Zusammenwirken von Zeitungen und Schulen entwickeln. "Der Wettbewerb ist die beste Grundlage, diese Zusammenarbeit auszubauen über die Leseförderungsaktivitäten hinaus, mit denen viele Verlage schon seit Jahren zum Schulunterricht beitragen", erklärte dazu Claus Larass, Mitglied im BDZV-Präsidium und Vorstand Zeitungen der Axel Springer Verlag AG. "Ich freue mich deshalb sehr darüber, dass uns auch die für die Schulen zuständigen Minister der Länder bei dieser Aktion unterstützen." Es sei bestürzend, sagte Larass, dass rund vier Millionen Bundesbürger, darunter viele Jugendliche, einen zusammenhängenden Text weder lesen, geschweige denn verstehen könnten. Gemeinsam mit Elternhaus und Schule wollten die Zeitungen dieser Entwicklung entgegenwirken. "Die wichtigste Verführung der Kinder zum Lesen geschieht durch die Sozialisation in der Familie. Die Zeitungen können diesen Prozess an den Schulen und mit den Schulen unterstützen."
Der Schülerwettbewerb wird von den Verlagen zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. Aus den lokalen/regionalen Siegern werden die nationalen Preisträger durch eine Bundesjury ermittelt.
Die Mitglieder dieser Jury sind: Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung; Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur des Magazins "GEO"; Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Die Bundessieger und die lokalen/regionalen Preisträger werden am 13. September 2000 im Rahmen einer Festveranstaltung bei der EXPO 2000 in Hannover geehrt.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird vom BDZV mit den Zeitungen vor Ort veranstaltet. Die Aktion wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
21. Februar 2000
Zeitungsverleger: Kein Verständnis für Berliner Urteil
Bonn, 11. Februar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat 11. Februar 2000 in Bonn die Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Zusammenhang mit der Verteilung des Gratis-Blattes "20 Minuten Köln" als "ebenso sachfremd wie gefährlich" kritisiert. "Wenn das Gericht meint, dass die Presselandschaft erst dann gefährdet ist, wenn die ersten selbstständigen Zeitungen ihr Erscheinen einstellen müssen, dann ist es um die Pressefreiheit in Deutschland schlecht bestellt", sagte ein Sprecher des Verbandes. Die Zeitungsverleger setzten jetzt darauf, dass das Urteil im Hauptsacheverfahren korrigiert wird.
11. Februar 2000
Zeitungsverleger: Gratis-Zeitungen gefährden Qualitätspresse
Bonn, 9. Februar 2000
Gratis-Zeitungen gefährden nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) das Informationsrecht des Bürgers und die Pressefreiheit, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz garantiert sind. "Wir sehen hier weit mehr als Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht", sagte BDZV-Präsident Wilhelm Sandmann am 9. Februar 2000 in Bonn. "Die Gratisblätter zielen auf die Verdrängung der etablierten Zeitungen; wer dies zulässt, stellt die öffentliche Funktion der Presse, umfassend zu informieren und zur politischen Meinungs- und Willensbildung beizutragen, in Frage." Zur verfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit gehöre auch der Schutz der Qualitätspresse. Wenn dieser Schutz durch Produkte wie "20 Minuten Köln" des norwegischen Schibsted-Konzerns ausgehöhlt werde, müssten die Gerichte dafür sorgen, dass die von der Verfassung vorgegebenen Rahmenbedingungen wieder beachtet würden.
Der BDZV-Präsident machte deutlich, dass der "Billig-Journalismus" zu Einbußen in den Anzeigen- und Lesermärkten der etablierten Zeitungen führe. Dass eine solche Entwicklung letztlich auch zu Einsparungen bei der redaktionellen Leistung führen müsse, sei die logische Konsequenz. Die Alternative zu Leistung und Qualität der etablierten Presse dürfe "doch keine ausschließlich anzeigenabhängige Gratis-Zeitung sein", sagte Sandmann. Deshalb müssten die Gerichte jetzt "den Anfängen wehren". Andernfalls sei ein Erosionsprozess programmiert, mit fatalen Folgen für die Information und die Meinungsbildung in der Bevölkerung. Die Auswirkungen der Gratis-Zeitungen auf die öffentliche Funktion der Qualitätspresse sind auch Gegenstand eines Gutachtens, mit dem der BDZV den Frankfurter Medien- und Wirtschaftsrechtler Professor Friedrich Kübler beauftragt hat.
09. Februar 2000
Zeitungsverleger: Urteil des Kölner Landgerichts nicht nachvollziehbar
Bonn, 3. Februar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat das Urteil des Kölner Landgerichts im Zusammenhang mit der Gratis-Zeitung "20 Minuten Köln" als "unverständlich und nicht nachvollziehbar" kritisiert. Wer, wie das norwegische Unternehmen Schibsted Zeitungen verschenke, verzerre den Wettbwerb im Pressemarkt total, sagte ein Sprecher des Verbands. Ein solches Vorgehen sei nur mit der Wirtschaftskraft eines Konzerns möglich. Der BDZV stellte klar, dass es nicht darum gehe, eine Zeitung zu verbieten, sondern dem Verschenken von redaktioneller Qualität Einhalt zu gebieten.
03. Februar 2000
Zeitungsverleger: IG Medien verzerrt Ergebnis der Kienbaum-Studie
Bonn, 1. Februar 2000
Als "böswillig verzerrend" hat am 1. Februar 2000 der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Bonn die Interpretation der
Kienbaum-Studie über die geringfügig Beschäftigten durch die IG Medien kritisiert. Zwar sei, erklärte eine Sprecherin, die Zahl der Zusteller-Kündigungen nicht im ursprünglich befürchteten Maß eingetreten; doch müssten viele Verlage bis heute mit Notlösungen arbeiten, weil es nicht gelungen sei, neue Interessenten für die rund 20.000 frei gewordenen 630-Mark-Jobs in den Verlagen zu finden.
Die IG Medien behauptet, die Zeitungsverleger gehörten zu den Branchen, die mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse "die geringsten Probleme" haben. Gerade das Gegenteil sei richtig, betonte der BDZV: Die Probleme der Zeitungszustelldienste würden in der Kienbaum-Studie - wie auch die der Gebäudereiniger - als "Spitze des Eisbergs" ausdrücklich hervorgehoben.
Ferner belege die Studie, dass die Personalrekrutierung für den Zeitungszustellbereich nach wie vor außerordentlich schwierig sei - ganz abgesehen von den zusätzlichen Kosten, die die Zeitungsverlage aufgrund der Neuregelung träfen.
01. Februar 2000
Zeitungsverleger: Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht geht nicht weit genug!
Bonn, 19. Januar 2000
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten geht nach Auffassung der Zeitungsverleger nicht weit genug. Zwar sei es erfreulich, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nun auch auf selbstrecherchiertes Material ausgeweitet werde, und das Bundesjustizministerium damit einer langjährigen Forderung von Verlegern, Journalisten wie auch dem Deutschen Presserat nachkäme, erklärte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 19. Januar 2000 in Bonn. Allerdings bleibe der Entwurf in den Details beträchtlich hinter den Vorstellungen der Medienvertreter zurück.
Bisher bezog sich das Zeugnisverweigerungsrecht nur auf Informationen, die den Journalisten von Dritten zugespielt worden waren. Die Medien sollten aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten Pressefreiheit nicht dazu gezwungen werden können, die Identität Ihrer Informationen preiszugeben. Künftig sollen Journalisten auch über selbstrecherchierte Informationen vor Gericht das Zeugnis verweigern können. Doch sind Ausnahmen vorgesehen: Aus Sicht des BDZV wird die neue Regelung entwertet, wenn es möglich ist, das Zeugnisverweigerungsrecht einzuschränken, falls ein Journalist selbst verdächtigt wird, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein oder diese decken zu wollen. Dies lasse, kritisierten die Verleger, vielerlei Interpretationen zu. Damit gebe es auch für die Arbeit der Journalisten keinen verlässlichen Schutz.
Vor diesem Hintergrund fordert der BDZV, dass die Beschlagnahme von geschütztem Material nur noch bei der höchsten Stufe des Tatverdachts, nämlich bei "dringendem Tatverdacht", veranlasst werden darf. Desweiteren sollte der Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts auf bestimmte besonders schwere Straftaten beschränkt bleiben, wenn die Erforschung des Sachverhalts aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
19. Januar 2000
Eingriffe in Künstlersozialversicherung zurücknehmen - Medienverbände unterbreiten Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes
Bonn, 19. Januar 2000
Die Medienverbände begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten zu überprüfen. Dazu haben Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie des Privaten Rundfunks (VPRT, APR und TPR) am 19. Januar 2000 in Bonn dem Bundesarbeitsminister Vorschläge zur Novellierung unterbreitet.
Die Medienverbände fordern nachdrücklich, die gerade durch das so genannte Haushaltssanierungsgesetz beschlossenen Eingriffe in die Künstlersozialversicherung zurückzunehmen. Seit Bestehen dieser Pflichtversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten habe sich der Bund an den Kosten beteiligt. Die Verminderung dieses Anteils um 20 Prozent belaste alle Nutzer und Verwerter von publizistischen und künstlerischen Leistungen in hohem Maß. Es scheine, als wolle der Bund hier einen "Rückzug auf Raten" aus seiner Verantwortung antreten. Dies stehe, betonte ein Sprecher, jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht seinerzeit bei der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes aufgestellt habe.
Als "verfassungsrechtlich noch bedenklicher" werteten die Medienverbände die Abkehr von bereichsspezifischen Beitragssätzen: Künftig will die Bundesregierung jährlich pauschal die Höhe der Beiträge für die Verwerter festlegen, ohne nach den Bereichen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst zu differenzieren. Dieser Einheitssatz stehe im Widerspruch zu dem Verfassungsgerichtsurteil von 1987 und würde zu einer unzulässigen Quersubventionierung der Bereiche untereinander führen.
Ferner bekräftigten die Medienverbände ihre schon im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen die sogenannte Scheinselbstständigkeit erhobene Forderung, dass der Versicherung über die Künstlersozialkasse der Vorrang zukomme. Die Einordnung eines Journalisten als Selbstständiger dürfe von anderen Sozialversicherungsträgern für einzelne journalistische Tätigkeiten nicht in Frage gestellt werden. Die Konkurrenz mehrerer Sozialversicherungsträger bei der Statusfeststellung sei ein unerträglicher Zustand sowohl für die Medienunternehmen wie auch für deren freie Mitarbeiter. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Herrn Burkhard Schaffeld,
BDZV,
Telefon 0228/81004-19,
Telefax 0228/81004-15.
19. Januar 2000
Verleger begrüßen Verbot von Gratis-Zeitung in Köln
Bonn, 6. Januar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin begrüßt, der zufolge der norwegische Medienkonzern Schibsted die kostenlose Verteilung der Zeitung "20 Minuten Köln" untersagt wird. Das Gericht habe mit der einstweiligen Verfügung bestätigt, dass das Verschenken von redaktioneller Qualität gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze am 6. Januar 2000 in Bonn. Der Verband setze darauf, dass die Entscheidung des Landgerichts in weiteren Instanzen bestätigt werde. Die Geschäftspraxis der Schibsted AG verurteilte der BDZV als "einen Angriff auf den gewachsenen Zeitungsmarkt". Offensichtlich gehe es dem norwegischen Konzern darum, bewährte Marktstrukturen zu zerstören. Ein solches Vorgehen könnte sich zu einer Gefahr für die Pressevielfalt in Deutschland entwickeln; hinter den meisten Zeitungen stünden kleinere und mittlere Verlage, die sich gegen das aggressive Marktverhalten eines Konzerns wie Schibsted nur schwer zur Wehr setzen könnten.
06. Januar 2000
Eingriffe in Künstlersozialversicherung zurücknehmen - Medienverbände unterbreiten Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes
Bonn, 19. Januar 2000
Die Medienverbände begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten zu überprüfen. Dazu haben Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie des Privaten Rundfunks (VPRT, APR und TPR) heute in Bonn dem Bundesarbeitsminister Vorschläge zur Novellierung unterbreitet.
Die Medienverbände fordern nachdrücklich, die gerade durch das so genannte Haushaltssanierungsgesetz beschlossenen Eingriffe in die Künstlersozialversicherung zurückzunehmen. Seit Bestehen dieser Pflichtversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten habe sich der Bund an den Kosten beteiligt. Die Verminderung dieses Anteils um 20 Prozent belaste alle Nutzer und Verwerter von publizistischen und künstlerischen Leistungen in hohem Maß. Es scheine, als wolle der Bund hier einen „Rückzug auf Raten“ aus seiner Verantwortung antreten. Dies stehe, betonte ein Sprecher, jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht seinerzeit bei der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes aufgestellt habe.
Als „verfassungsrechtlich noch bedenklicher“ werteten die Medienverbände die Abkehr von bereichsspezifischen Beitragssätzen: Künftig will die Bundesregierung jährlich pauschal die Höhe der Beiträge für die Verwerter festlegen, ohne nach den Bereichen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst zu differenzieren. Dieser Einheitssatz stehe im Widerspruch zu dem Verfassungsgerichtsurteil von 1987 und würde zu einer unzulässigen Quersubventionierung der Bereiche untereinander führen.
Ferner bekräftigten die Medienverbände ihre schon im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen die sogenannte Scheinselbstständigkeit erhobene Forderung, dass der Versicherung über die Künstlersozialkasse der Vorrang zukomme. Die Einordnung eines Journalisten als Selbstständiger dürfe von anderen Sozialversicherungsträgern für einzelne journalistische Tätigkeiten nicht in Frage gestellt werden. Die Konkurrenz mehrerer Sozialversicherungsträger bei der Statusfeststellung sei ein unerträglicher Zustand sowohl für die Medienunternehmen wie auch für deren freie Mitarbeiter.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Burkhard Schaffeld
BDZV
Telefon 0228/81004-19
Telefax 0228/81004-15.
19. Januar 2000
Rasantes Wachstum bei Online-Werbung
Bonn, 9. Februar 2000
Nach Erhebungen der Medienverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat sich der Online-Werbeumsatz im deutschen Markt im vergangenen Jahr auf rund 150 Millionen Mark mehr als verdoppelt. Damit reiht sich der Online-Sektor in die Märkte der etablierten Werbeträger ein, und erreicht erstmals eine Größenordnung, wie beispielsweise die Zeitungssupplements. Die im Bereich der Online-Werbung dominierenden Branchen sind: Medien, Banken/Kreditinstitute sowie EDV-Hard- und Software, die gemeinsam über 50 Prozent des Umsatzes auf sich vereinen.
Maßgebend für die erfolgreiche Entwicklung des Online-Werbemarktes ist die Transparenz über die Leistungsfähigkeit der Werbeträger, wie sie durch die Werbewährung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) deutlich wird. Die Zahl der durch die IVW-geprüften Online-Medien hat sich im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf 204 Werbeträger erhöht, die Nutzung stieg im selben Zeitraum von 292.701.401 auf 989.813.723 PageImpressions.
Um den Online-Markt weiter zu entwickeln, suchen die Medienverbände nach präzisen Methoden der Ermittlung quantitativer und qualitativer Nutzungsdaten (zum Beispiel Reichweiten) und Zielgruppenbestimmung. Die hierfür im Markt angebotenen Panel-Verfahren zeichnen sich derzeit noch durch eine Reihe von Schwächen aus. Sie sind nicht repräsentativ, da lediglich die Online-Nutzung in Privathaushalten, nicht aber in Büros, Hochschulen, Internet-Cafes etc. erfasst werden. Die Komplexität des Online-Marktes würde zudem sehr hohe Panel-Fallzahlen erfordern, um seriöse Aussagen über einzelne Online-Medien zu ermöglichen. "Es steht fest, dass die Panel-Verfahren weiter entwickelt und verfeinert werden müssen, um das IVW-Verfahren, das die Basis bilde, zu ergänzen", sagte ein Sprecher der Medien-Verbände.
09. Februar 2000
Zeitungsverleger rechnen jetzt mit „Aus“ für Tabakwerbeverbot
Bonn, 15. Juni 2000
Die deutschen Zeitungsverleger rechnen mit dem „Aus“ für ein Tabakwerbeverbot. Als ein „wichtiges Signal“ bezeichnete ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Bonn das Plädoyer des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der heute die EU-Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht dargestellt hat. Die Zeitungsverleger setzen jetzt darauf, dass der EuGH im Oktober ein entsprechendes Urteil fällt.
Der BDZV würdigte noch einmal die Haltung der Bundesregierung, die die Klage gegen das Tabakwerbeverbot eingereicht hat. Zugleich erinnerte der Verlegerverband daran, dass es neben dem Tabakwerbeverbot auf EU-Ebene etliche Bestrebungen gebe, die Werbung zu beschneiden. „Diese Zensurpläne reichen bis zum Verbot der Werbung für Kinderspielzeug“, kritisierte der BDZV-Sprecher. Er hob hervor, dass es sich bei sämtlichen Restriktionen und Verboten um schwere Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit handele. Diese zielten darauf ab, die Werbung als ökonomisches Fundament der Medien zu erschüttern - mit allen Konsequenzen für die Pressevielfalt und für die Sicherheit von Arbeitsplätzen.
15. Juni 2000
Urhebervertragsrecht: Verleger befürchten Eingriff in die Tarifautonomie
Bonn, 22. Mai 2000
Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) besteht überhaupt keine Notwendigkeit für das geplante Gesetz zum Urhebervertragsrecht. Die „Problembereiche“ würden durch die geltenden Tarifverträge vollständig abgedeckt, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze in einer ersten Stellungnahme heute in Bonn. Zugleich warnte er vor der Gefahr, dass der Staat hier in die Tarifautonomie eingreife.
22. Mai 2000
Zeitungsverleger begrüßen Klage der Bundesregierung gegen Tabakwerbeverbot
Bonn, 11. April 2000
Die deutschen Zeitungsverleger begrüßen nachdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, gegen das von der Europäischen Kommission erlassene Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung in Luxemburg (12. April 2000) machte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) deutlich, dass es auch in Zukunft möglich sein müsse, für legal hergestellte und vertriebene Produkte wie Tabakwaren legal zu werben.
Der BDZV weist darauf hin, dass das Tabakwerbeverbot - unter dem Mantel des Gesundheitsschutzes - nur das Einfallstor biete. Weitere Regelungen zur Beschränkung oder zum Verbot von Werbung für alkoholische Getränke, Süßwaren, Medikamente, Autos oder sogar Kinderspielzeug drohten zu folgen. Sinkende Werbeeinnahmen würden jedoch die ökonomische Kraft der Presse bedrohen und womöglich zu einem Verlust an Pressevielfalt führen. Es sei überhaupt nicht einzusehen, kritisierten die Verleger, dass die Europäische Union durch derartige Regelungen in so zerstörerischer Weise gewachsene nationale Pressemärkte beeinflussen dürfe.
Im Mittelpunkt der Verhandlung in Luxemburg steht die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die EU keine Kompetenz zum Erlass der EU-Tabakwerberichtline besitzt. Der EU-Vertrag schließe eine Harmonisierung unter Gesundheitsaspekten, die den Schwerpunkt der Richtlinie bilden, ausdrücklich aus.
11. April 2000
Zeitungsverleger: Urteil des Kölner Landgerichts nicht nachvollziehbar
Bonn, 3. Februar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat das Urteil des Kölner Landgerichts im Zusammenhang mit der Gratis-Zeitung „20 Minuten Köln“ als „unverständlich und nicht nachvollziehbar“ kritisiert. Wer, wie das norwegische Unternehmen Schibsted Zeitungen verschenke, verzerre den Wettbwerb im Pressemarkt total, sagte ein Sprecher des Verbands. Ein solches Vorgehen sei nur mit der Wirtschaftskraft eines Konzerns möglich. Der BDZV stellte klar, dass es nicht darum gehe, eine Zeitung zu verbieten, sondern dem Verschenken von redaktioneller Qualität Einhalt zu gebieten.
03. Februar 2000
Zeitungsverleger warnen vor Eingriffen in die Pressefreiheit
Bonn, 2. Mai 2000
Die deutschen Zeitungsverleger haben an Politik und Justiz appelliert, die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse nicht anzutasten. Zwar sei Deutschland eines der ganz wenigen Länder auf der Welt, wo die Pressefreiheit garantiert sei, doch auch hier komme es immer wieder zu schweren Eingriffen von politischer oder staatlicher Seite, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Wilhelm Sandmann, heute in Bonn anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit. Gerade in jüngerer Zeit seien Redaktionsgeheimnisse und Informantenschutz wiederholt aufgebrochen worden, Redaktionsräume und Wohnungen von Journalisten seien durchsucht worden.
Besorgt äußerte sich Sandmann auch darüber, dass die Medien im Kreuzverhör öffentlicher Kritik stünden. Allerdings sei dies nicht verwunderlich, wenn Fernsehsender „mit ihrem Infotainment-Spektakel niedere Instinkte befriedigten“. Auch bei der Presse gebe es Verstöße gegen Prinzipien journalistischer Ethik. Solche Entwicklungen schadeten letztlich dem Ansehen der gesamten Presse.
Scharf verurteilte Sandmann, mit welcher Brutalität weltweit die Pressefreiheit unterdrückt werde. „Es ist beschämend, dass zu Beginn des 21. Jahrhunderts das freie Wort an den meisten Orten der Welt mit Füßen getreten wird“. In mehr als 100 Ländern würden die Medien zensiert, Journalisten und Verleger sowie deren Familien drangsaliert, „nur weil sie die Wahrheit sagen“. Der Internationale Tag der Pressefreiheit ist erstmals vor neun Jahren von der UNO-Generalversammlung ausgerufen worden. Er erinnert an die sogenannte Erklärung von Windhuk vom 3. Mai 1991, in der eine Gruppe afrikanischer Journalisten freie und unabhängige Medien in aller Welt forderte.
02. Mai 2000
Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – THEODOR-WOLFF-PREIS für acht Journalisten
Roderich Reifenrath für sein Lebenswerk geehrt
Bonn, 24. Mai 2000
Acht Journalisten sind heute in Bonn mit dem Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet worden. Der renommierteste deutsche Journalistenpreis ist nach dem ehemaligen Chefredakteur des „Berliner Tageblatts“, Theodor Wolff, benannt und wird jährlich vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verliehen. Der mit 11.000 Mark dotierte Preis in der Kategorie „Essayistischer Journalismus“ ging an Franziska Augstein für ihren Beitrag „Kauere dich, dass du nicht treffbar bist“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“). Augstein analysiert sprachlich brillant das politische Selbstverständnis des Schriftstellers Martin Walser.
Die mit je 9.000 Mark dotierten Preise in der Sparte „Allgemeines“ gingen an: Evelyn Roll für ihre Reportage „Ganz neue Größen“ („Süddeutsche Zeitung“, München), in der sie die Erfahrungen eines Bundestagsabgeordneten nach dem Berlin-Umzug schildert; Ullrich Fichtner für seinen Artikel „Die verlorene Ehre des Friedrich B.“, der veranschaulicht, wie ein Beamter aus den alten Bundesländern in Brandenburg in eine Sackgasse getrieben wird („Frankfurter Rundschau“); sowie Jutta Voigt für ihren Artikel „Großes, fettes Puddingland“ („Die Woche“, Hamburg), eine Darstellung des „doppelten Deutschlands“ zehn Jahre nach der Wende.
Hans Kratzer, Andreas Dörr und Mario Vigl erhalten den Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis in der Kategorie „Lokales“. Kratzer wurde preisgekrönt für seinen Essay „Europa und Erding“ („Erdinger Neueste Nachrichten“) über die Auswirkungen des Globalisierungsprozesses auf die bayerische Identität. Dörr schildert unter dem Titel „Es geht halt oifach nemme so“ („Reutlinger General-Anzeiger“) die Geschichte zweier hochbetagter Schwestern, die einen Gasthof in Degerschlacht bei Reutlingen bewirtschaften. In seiner Reportage „Das Loch im Weinberg“ („Badische Zeitung“, Freiburg) beschreibt Vigl den Interessenkonflikt einer badischen Winzergemeinde, die sich zwischen Weinanbau und Schotterabbau entscheiden soll.
Der scheidende Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“, Roderich Reifenrath, wurde mit einem Sonderpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Als Redaktionsleiter habe Reifenrath - ganz im Sinn von Theodor Wolff - seiner Zeitung als liberaler Stimme auf nationaler und internationaler Bühne Gehör verschafft, urteilte die Jury.
An der Ausschreibung des Journalistenpreises der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis hatten sich 397 Journalisten mit 632 Artikeln beteiligt mehr als je zuvor seit der Gründung des Preises im Jahr 1961. Die Preise werden am 27. September in einem Festakt in Düsseldorf überreicht.
Der unabhängigen Jury zum Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis gehören an:
Gernot Facius (stellvertretender Chefredakteur „Die Welt“, Berlin)
Helmut Herles (Chefkorrespondent „General-Anzeiger“, Bonn)
Herbert Kolbe (Chefredakteur „Emder Zeitung“)
Ralf Lehmann (Chefredakteur „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, Essen)
Herbert Riehl-Heyse (ltd. Redakteur „Süddeutsche Zeitung“, München)
Klaus Rost (Chefredakteur „Märkische Allgemeine“, Potsdam)
Jost Springensguth (Chefredakteur „Westfälische Nachrichten“, Münster)
Uwe Vorkötter (Chefredakteur „Stuttgarter Zeitung“)
Monika Zimmermann (Chefredakteurin „Münchner Merkur“).
24. Mai 2000
50.000 Kinder und Jugendliche nehmen teil am Schülerwettbewerb „Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zunkunft“
Berlin, 21. Februar 2000
Mehr als 50.000 Kinder nehmen teil am bundesweiten Schülerwettbewerb „Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft“, den 80 Zeitungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit einer Auflage von rund acht Millionen Exemplaren ausgeschrieben haben. In den nächsten Wochen werden sie ihre Vorstellungen von der Zukunft in Wort und Bild fassen. Ziel der Aktion: Die Zeitungen wollen Phantasie und Kreativität der Jugendlichen wecken und ihnen mit ihren Hoffnungen, Wünschen und Träumen und auch ihren Ängsten ein Forum bieten.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird künftig im zweijährigen Turnus in den Kategorien Text-, Foto- und Multimedia ausgeschrieben und soll sich zu einer festen Institution im Zusammenwirken von Zeitungen und Schulen entwickeln. „Der Wettbewerb ist die beste Grundlage, diese Zusammenarbeit auszubauen über die Leseförderungsaktivitäten hinaus, mit denen viele Verlage schon seit Jahren zum Schulunterricht beitragen“, erklärte dazu Claus Larass, Mitglied im BDZV-Präsidium und Vorstand Zeitungen der Axel Springer Verlag AG. „Ich freue mich deshalb sehr darüber, dass uns auch die für die Schulen zuständigen Minister der Länder bei dieser Aktion unterstützen.“ Es sei bestürzend, sagte Larass, dass rund vier Millionen Bundesbürger, darunter viele Jugendliche, einen zusammenhängenden Text weder lesen, geschweige denn verstehen könnten. Gemeinsam mit Elternhaus und Schule wollten die Zeitungen dieser Entwicklung entgegenwirken. „Die wichtigste Verführung der Kinder zum Lesen geschieht durch die Sozialisation in der Familie. Die Zeitungen können diesen Prozess an den Schulen und mit den Schulen unterstützen.“
Der Schülerwettbewerb wird von den Verlagen zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. Aus den lokalen/regionalen Siegern werden die nationalen Preisträger durch eine Bundesjury ermittelt.
Die Mitglieder dieser Jury sind:
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur des Magazins „GEO“
Barbara Klemm, Fotografin bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“
sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Die Bundessieger und die lokalen/regionalen Preisträger werden am 13. September 2000 im Rahmen einer Festveranstaltung bei der EXPO 2000 in Hannover geehrt.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird vom BDZV mit den Zeitungen vor Ort veranstaltet. Die Aktion wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
21. Februar 2000
Zeitungsverleger: Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht geht nicht weit genug!
Bonn, 19. Januar 2000
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten geht nach Auffassung der Zeitungsverleger nicht weit genug. Zwar sei es erfreulich, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nun auch auf selbstrecherchiertes Material ausgeweitet werde, und das Bundesjustizministerium damit einer langjährigen Forderung von Verlegern, Journalisten wie auch dem Deutschen Presserat nachkäme, erklärte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Bonn. Allerdings bleibe der Entwurf in den Details beträchtlich hinter den Vorstellungen der Medienvertreter zurück.
Bisher bezog sich das Zeugnisverweigerungsrecht nur auf Informationen, die den Journalisten von Dritten zugespielt worden waren. Die Medien sollten aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten Pressefreiheit nicht dazu gezwungen werden können, die Identität Ihrer Informationen preiszugeben. Künftig sollen Journalisten auch über selbstrecherchierte Informationen vor Gericht das Zeugnis verweigern können. Doch sind Ausnahmen vorgesehen: Aus Sicht des BDZV wird die neue Regelung entwertet, wenn es möglich ist, das Zeugnisverweigerungsrecht einzuschränken, falls ein Journalist selbst verdächtigt wird, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein oder diese decken zu wollen. Dies lasse, kritisierten die Verleger, vielerlei Interpretationen zu. Damit gebe es auch für die Arbeit der Journalisten keinen verlässlichen Schutz.
Vor diesem Hintergrund fordert der BDZV, dass die Beschlagnahme von geschütztem Material nur noch bei der höchsten Stufe des Tatverdachts, nämlich bei „dringendem Tatverdacht“, veranlasst werden darf. Desweiteren sollte der Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts auf bestimmte besonders schwere Straftaten beschränkt bleiben, wenn die Erforschung des Sachverhalts aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
19. Januar 2000
BDZV-Präsident Helmut Heinen: Verlage für Internet-Boom bestens gerüstet / Jubiläum 350 Jahre Tageszeitung
Leipzig, 25. Mai 2000
Für die gesellschaftliche und politische Hygiene eines Landes sei eine starke und selbstbewusste freie Publizistik unverzichtbar, erklärte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Leipzig anlässlich der Festveranstaltung zum 350-jährigen Jubiläum der Tageszeitung. Die Deutschen hätten dies, so Heinen, am Beispiel der Aufdeckung der Parteispendenaffären gerade wieder überdeutlich erlebt. Das Jubiläum der „Einkommenden Zeitungen“, die der Drucker Thimotheus Ritzsch ab 1650 in der Messestadt herausgab, erinnere daran, dass Meinungs- und Pressefreiheit in den meisten Ländern der Welt kein selbstverständliches Gut seien. Der BDZV-Präsident appellierte an die Politik, sich weltweit für die Verteidigung des freien Wortes einzusetzen. „Im soviel beschworenen globalen Dorf darf es keine Straßen oder Plätze geben, auf denen die Regierenden von der Pflicht, die Pressefreiheit als ein elementares Bürger- und Freiheitsrecht zu garantieren, dispensiert sind.“
Zur Zukunft der Zeitung führte Heinen aus, dass die Verlage für den Boom des Internets bestens gerüstet seien. Längst seien sie im Internet mit eigenen Angeboten präsent und beteiligten sich an den neuen Märkten. Gleichwohl fühlten sich die Verleger in erster Linie dem Kerngeschäft verpflichtet, „das ist die Zeitung“.
25. Mai 2000
Verleger begrüßen Verbot von Gratis-Zeitung in Köln
Bonn, 6. Januar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin begrüßt, der zufolge der norwegische Medienkonzern Schibsted die kostenlose Verteilung der Zeitung "20 Minuten Köln" untersagt wird. Das Gericht habe mit der einstweiligen Verfügung bestätigt, dass das Verschenken von redaktioneller Qualität gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze heute in Bonn. Der Verband setze darauf, dass die Entscheidung des Landgerichts in weiteren Instanzen bestätigt werde. Die Geschäftspraxis der Schibsted AG verurteilte der BDZV als "einen Angriff auf den gewachsenen Zeitungsmarkt". Offensichtlich gehe es dem norwegischen Konzern darum, bewährte Marktstrukturen zu zerstören. Ein solches Vorgehen könnte sich zu einer Gefahr für die Pressevielfalt in Deutschland entwickeln; hinter den meisten Zeitungen stünden kleinere und mittlere Verlage, die sich gegen das aggressive Marktverhalten eines Konzerns wie Schibsted nur schwer zur Wehr setzen könnten.
06. Januar 2000
Verbote passen nicht zu einer liberalen Ordnung
Helmut Heinen neuer BDZV-Präsident / Wilhelm Sandmann Ehrenmitglied des Präsidiums
Berlin, 8. Mai 2000
Die Verteidigung der wirtschaftlichen und publizistischen Unabhängigkeit der Zeitungen wird auch in Zukunft eine der wichtigsten Aufgaben des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sein, erklärte der neu gewählte Präsident der Organisation, Helmut Heinen, bei einem Empfang aus Anlass des Präsidentenwechsels heute in Berlin. Diese Aufgabe stelle sich jedem Präsidium neu. Ziel sei es dabei, die "rechte Balance in der Wirtschafts-, Steuer- und Wettbewerbspolitik auf nationaler wie auf supranationaler Ebene" zu finden. Heinen sprach in diesem Zusammenhang auch das von der Europäischen Kommission verhängte Tabakwerbeverbot an, gegen das die deutschen Zeitungsverleger gemeinsam mit anderen Medienverbänden nachhaltig Widerstand leisteten. Er appellierte an die Bundesregierung, sie solle an ihrer Klage gegen das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof festhalten und "kraftvoll und überzeugend" gegen diesen "Akt der Zensur" auftreten, der einen Angriff auf die wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Medien bedeute. "Verbote passen nicht zu einer liberalen Ordnung."
Helmut Heinen tritt als BDZV-Präsident die Nachfolge von Wilhelm Sandmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. in Hannover, an. Sandmann bekleidete dieses Amt seit 1992 und hatte nicht mehr kandidiert. Von der Delegiertenversammlung des BDZV wurde er zum Ehrenmitglied des Präsidiums gewählt. In seiner Abschiedsrede vor rund 170 Gästen aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Medien forderte Sandmann die Zeitungen dazu auf, sich täglich "um Glaubwürdigkeit und seriöse Berichterstattung" zu bemühen, "dann behalten wir in unserer demokratischen Gesellschaft, in der die Presse besonders privilegiert ist, auch unsere Funktion". Aufgabe der Zeitungen sei es, Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen. Viele Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft seien erst durch die Presse transparent und öffentlich gemacht worden.
Rolf Terheyden, Ehrenmitglied im BDZV-Präsidium, würdigte den scheidenden Präsidenten Sandmann als einen "Mann der leisen Töne", der gleichwohl immer dann klare und eindrückliche Worte gefunden habe, wenn es die Sache erforderte. Kompromisslos habe Sandmann sich insbesondere bei Angriffen auf die Pressefreiheit gezeigt. Terheyden erwähnte in diesem Zusammenhang die Abwehr des "großen Lauschangriffs" und der Implementierung von Datenschützern in den Redaktionen sowie Sandmanns Bemühen um die Absicherung des Zeugnisverweigerungsrechts. Terheyden wörtlich: "Nur wenn ein Vertrauensschutz des Journalisten gewährleistet ist, können die Zeitungen ungehindert und umfassend informieren und aufklären."
Der BDZV ist die Spitzenorganisation der Zeitungsverlage in der Bundesrepublik Deutschland. Über seine elf Landesverbände gehören ihm 320 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 20,5 Millionen verkauften Exemplaren sowie 14 Wochenzeitungen mit über einer Millionen verkauften Exemplaren an.
08. Mai 2000
Zeitungsverleger: Kein Verständnis für Berliner Urteil
Bonn, 11. Februar 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Bonn die Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Zusammenhang mit der Verteilung des Gratis-Blattes "20 Minuten Köln" als "ebenso sachfremd wie gefährlich" kritisiert. "Wenn das Gericht meint, dass die Presselandschaft erst dann gefährdet ist, wenn die ersten selbstständigen Zeitungen ihr Erscheinen einstellen müssen, dann ist es um die Pressefreiheit in Deutschland schlecht bestellt", sagte ein Sprecher des Verbandes. Die Zeitungsverleger setzten jetzt darauf, dass das Urteil im Hauptsacheverfahren korrigiert wird.
11. Februar 2000
Zeitungsverleger: IG Medien verzerrt Ergebnis der Kienbaum-Studie
Bonn, 1. Februar 2000
Als „böswillig verzerrend“ hat heute der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Bonn die Interpretation der Kienbaum-Studie über die geringfügig Beschäftigten durch die IG Medien kritisiert. Zwar sei, erklärte eine Sprecherin, die Zahl der Zusteller-Kündigungen nicht im ursprünglich befürchteten Maß eingetreten; doch müssten viele Verlage bis heute mit Notlösungen arbeiten, weil es nicht gelungen sei, neue Interessenten für die rund 20.000 frei gewordenen 630-Mark-Jobs in den Verlagen zu finden.
Die IG Medien behauptet, die Zeitungsverleger gehörten zu den Branchen, die mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse „die geringsten Probleme“ haben. Gerade das Gegenteil sei richtig, betonte der BDZV: Die Probleme der Zeitungszustelldienste würden in der Kienbaum-Studie - wie auch die der Gebäudereiniger - als „Spitze des Eisbergs“ ausdrücklich hervorgehoben.
Ferner belege die Studie, dass die Personalrekrutierung für den Zeitungszustellbereich nach wie vor außerordentlich schwierig sei - ganz abgesehen von den zusätzlichen Kosten, die die Zeitungsverlage aufgrund der Neuregelung träfen.
01. Februar 2000
Helmut Heinen neuer Präsident des BDZV
Delegiertenversammlung wählt Wilhelm Sandmann zum Ehrenmitglied des Präsidiums
Berlin, 8. Mai 2000
Helmut Heinen ist neuer Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Delegiertenversammlung, das höchste Beschlussgremium der Organisation, wählte ihn heute in Berlin mit überwältigender Mehrheit zum Nachfolger Wilhelm Sandmanns, der nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Sandmann wurde einstimmig zum Ehrenmitglied des Präsidiums bestimmt. Helmut Heinen ist Herausgeber der "Kölnischen/Bonner Rundschau" und gehört seit 1990 dem Präsidium des BDZV an.
Sein Vorgänger im Amt des BDZV-Präsidenten, Wilhelm Sandmann, stand acht Jahre an der Spitze des Verlegerverbands. Dem Präsidium des BDZV gehörte der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. in Hannover bereits seit 1984 an. Unter Wilhelm Sandmanns Ägide wurden unter anderem die ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft in Frankfurt als Marketingorganisation aller deutschen Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen gegründet und der Beschluss zur Verlegung der Dachorganisation in die Hauptstadt Berlin gefasst. Hier wird der BDZV mit anderen Medienverbänden am 1. August 2000 das "Haus der Presse" beziehen.
Neu in das Präsidium rückte Claus Larass, Vorstand Zeitungen der Axel Springer Verlag AG Berlin/Hamburg, der dem Gremium bislang kooptiert war. Als Vizepräsidenten in ihrem Amt bestätigt wurden Dr. Pierre Gerckens, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Verlagsgruppe Handelsblatt in Düsseldorf; Dr. Wolfgang Pütz, Herausgeber des "Remscheider General-Anzeigers", und Dr. Richard Rebmann, Verleger des "Schwarzwälder Boten" in Oberndorf, sowie als kooptiertes Mitglied Rüdiger Niemann.
08. Mai 2000
Zeitungsverleger: Gratis-Zeitungen gefährden Qualitätspresse
Bonn, 9. Februar 2000
Gratis-Zeitungen gefährden nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) das Informationsrecht des Bürgers und die Pressefreiheit, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz garantiert sind. „Wir sehen hier weit mehr als Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht“, sagte BDZV-Präsident Wilhelm Sandmann heute in Bonn. „Die Gratisblätter zielen auf die Verdrängung der etablierten Zeitungen; wer dies zulässt, stellt die öffentliche Funktion der Presse, umfassend zu informieren und zur politischen Meinungs- und Willensbildung beizutragen, in Frage.“ Zur verfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit gehöre auch der Schutz der Qualitätspresse. Wenn dieser Schutz durch Produkte wie „20 Minuten Köln“ des norwegischen Schibsted-Konzerns ausgehöhlt werde, müssten die Gerichte dafür sorgen, dass die von der Verfassung vorgegebenen Rahmenbedingungen wieder beachtet würden.
Der BDZV-Präsident machte deutlich, dass der „Billig-Journalismus“ zu Einbußen in den Anzeigen- und Lesermärkten der etablierten Zeitungen führe. Dass eine solche Entwicklung letztlich auch zu Einsparungen bei der redaktionellen Leistung führen müsse, sei die logische Konsequenz. Die Alternative zu Leistung und Qualität der etablierten Presse dürfe „doch keine ausschließlich anzeigenabhängige Gratis-Zeitung sein“, sagte Sandmann. Deshalb müssten die Gerichte jetzt „den Anfängen wehren“. Andernfalls sei ein Erosionsprozess programmiert, mit fatalen Folgen für die Information und die Meinungsbildung in der Bevölkerung. Die Auswirkungen der Gratis-Zeitungen auf die öffentliche Funktion der Qualitätspresse sind auch Gegenstand eines Gutachtens, mit dem der BDZV den Frankfurter Medien- und Wirtschaftsrechtler Professor Friedrich Kübler beauftragt hat.
09. Februar 2000
Rekord: Mehr als 70.000 Schüler machen mit beim Wettbewerb der Zeitungen
Bonn, 13. Juli 2000
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft", der in diesem Jahr zum ersten Mal bundesweit ausgeschrieben wurde, hat alle Erwartungen übertroffen: Bei mehr als 70.000 Kindern in ganz Deutschland standen die Themen des Wettbewerbs im Mittelpunkt des Unterrichts. In vielen tausend Schulen wurde darüber nachgedacht, wie wir übermorgen miteinander leben, arbeiten und kommunizieren werden. Rund 14.000 Jugendliche gestalteten allein oder in Gruppenarbeit "ihre" Zukunft in Text, Bild oder Multimedia-Präsentationen und legten insgesamt über 3.000 Arbeiten vor. Mehr als 70 Zeitungsverlage hatten den Wettbewerb in ihrem Verbreitungsgebiet ausgeschrieben.
"Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Wettbewerb das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten.", erklärte dazu Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). "Mit solch einer hervorragenden Resonanz hatten wir allerdings nicht gerechnet. Schon im ersten Anlauf wurde unsere Aktion zu einem der erfolgreichsten deutschen Schülerwettbewerbe überhaupt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass Zeitungen das geeignete Medium für die Zusammenarbeit mit den Schulen gerade auf lokaler und regionaler Ebene sind." Der BDZV-Präsident würdigte nachdrücklich die außergewöhnliche intellektuelle und emotionale Qualität der eingereichten Arbeiten. Die Phantasie und Kreativität der Schülerinnen und Schüler verdienten größte Hochachtung, ebenso wie das Engagement der Lehrer und der Schulen, die die Projekte begleitet und unterstützt hätten.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft" wurde zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgetragen. Die prämierten Arbeiten werden am 14. August von einer nationalen Jury in Berlin begutachtet, die die Bundessieger ermittelt. Lokale/regionale Preisträger wie auch die Bundessieger kommen dann am 13. September zur Abschlussveranstaltung auf dem Gelände der EXPO in Hannover zusammen, an der mehr als 1.000 Schüler, Lehrer, Eltern teilnehmen werden.
Die Mitglieder der nationalen Jury sind: Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung; Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur des Magazins "GEO"; Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020" wird unterstützt von der BARMER Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Partner der großen Festveranstaltung in Hannover ist darüber hinaus die EXPO mit ihrem Schulprogramm. Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
13. Juli 2000
BDZV zieht vom Rhein an die Spree
Bonn, 20. Juli 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zieht zum 1. August von Bonn nach Berlin. Nach eineinhalbjähriger Bauzeit ist das „Haus der Presse“ in der Markgrafenstraße in Berlin-Mitte fertiggestellt. Neben dem BDZV sind auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Verein der Zeitungsverleger in Berlin und Brandenburg im „Haus der Presse“ untergebracht. Das neue Domizil im Zentrum der Hauptstadt solle von Anfang an zu einem Ort der Begegnung werden, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze. „Das ‚Haus der Presse‘ soll zu einem Treffpunkt für Vertreter aus Politik und Medien werden“. Die offizielle Einweihung des „Hauses der Presses“ ist für den 21. September vorgesehen.
Nachfolgend die neue Adresse des BDZV:
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Postfach 58 05 61
10414 Berlin
Telefon 030/ 726298-0
Telefax 030/ 726298-299
E-Mail:bdzv@bdzv.de
20. Juli 2000
Jury: Großartige Schülerarbeiten
Bonn, 16. August 2000Wettbewerb der deutschen Zeitungen "Meine Welt 2020"
Deutschlands Kinder und Jugendliche sehen ihrer Zukunft mit sehr gemischten Gefühlen entgegen. Zwar glauben sie, dass es auf dem Gebiet der Technik und Kommunikation oder der Gesundheitsforschung bahnbrechende Entdeckungen geben wird, die den Menschen das Leben erleichtern können. Gleichzeitig empfinden sie aber auch Computer mit immer größeren Fähigkeiten oder die Manipulation am Erbmaterial von Pflanzen, Tieren und Menschen als ernst zu nehmende Bedrohung. Dies ist eine der wichtigsten Erkenntnisse des Schülerwettbewerbs der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft", erklärte der BDZV heute in Berlin.
Mehr als 70.000 junge Menschen haben an der Aktion teilgenommen. Der Wettbewerb war von 70 Zeitungen bundesweit zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben worden; jetzt tagte in Berlin die Bundesjury, um die nationalen Preisträger zu ermitteln. Es sei bewundernswert, mit welcher Empfindsamkeit die Kinder argumentierten und ihre Fantasie auslebten, würdigte Peter Michael Gaede, Chefredakteur der Zeitschrift "GEO" und Sprecher der Jury, die eingesandten Text-, Bild- und Multimediabeiträge. Bemerkenswert fanden die Mitglieder der Jury, dass Kinder und Jugendliche der Klassen 5 bis 13 ihrer Zukunft misstrauisch entgegen sehen, wobei die Jüngeren im Vergleich positiver, die Älteren eher pessimistisch argumentierten. Auffällig sei ferner, dass aktuelle Begrifflichkeiten und Probleme der "Erwachsenenwelt" wie die Erkrankung an Aids oder Krebs, der Umgang mit Gentechnik und Gen-Food oder die Auswirkungen des Klonens zentralen Eingang in die Arbeiten gefunden hätten.
Insgesamt hat die Jury sieben Einzelpreisträger, Arbeitsgruppen und Schulklassen aus ganz Deutschland als Bundessieger gekürt. Hinzu kommt ein Sonderpreis von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn zum Thema Kommunikation sowie Spezialpreise der Sponsoren. Die Namen der Bundessieger werden anlässlich der Abschlussveranstaltung zum Schülerwettbewerb "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft" am 13. September 2000 auf dem Gelände der EXPO bekannt gegeben. Hier werden alle lokalen und regionalen Preisträger wie auch die nationalen Sieger geehrt.
Neben Gaede und Bulmahn gehören der nationalen Jury außerdem an: Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020" wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP). Partner der Festveranstaltung in Hannover ist darüber hinaus die EXPO mit ihrem Schulklassenprogramm. Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
16. August 2000
Zeitungsverleger fordern Mediengewerkschaft zur Zurückhaltung bei 630-Mark-Jobs auf
Bonn, 1. Juni 1999
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat am 1. Juni 1999 in Bonn die IG Medien aufgefordert, ihre Politik der Demagogie im Zusammenhang mit der Zeitungszustellung sofort zu beenden. Es sei unerträglich, wie die Mediengewerkschaft mit falschen Zahlen und einer bösartigen Sprache den Konflikt zwischen Bundesregierung und Zeitungsverlagen beim 630-Mark-Gesetz mißbrauche, um sich bei der rot-grünen Koalition anzubiedern. Viele Verlage wüßten nicht, wie lange sie ihre Vertriebslogistik noch aufrecht erhalten könnten, da immer mehr Zusteller kündigten, erklärte der BDZV. "Wenn in dieser Situation Spitzenfunktionäre der IG Medien behaupten, es gebe kein Zustellproblem, weil die Zeitungen doch jeden Tag im Briefkasten liegen, so ist dies blanker Hohn", erklärte ein Sprecher des Verbandes.
Als "völlig absurd" kritisierte der BDZV die Forderung der Mediengewerkschaft nach einem Tarifvertrag für Zusteller. Die zahllosen Unterschiedlichkeiten und Eigenarten bei der Zeitungszustellung seien überhaupt nicht in einem Tarifwerk zu fassen. Offensichtlich liefere das von der rot-grünen Koalition verabschiedete 630-Mark-Gesetz jetzt den Nährboden für solch praxisferne Gedankenspiele von Gewerkschaftsideologen.
01. Juni 1999
Medienforum NRW: Zeitungen als stärkster Werbeträger weiter auf dem Vormarsch
Köln, 14. Juni 1999
Die Zeitungen wollen ihre Rolle als stärkster Werbeträger weiter ausbauen. Auch die Markenartikelhersteller wüßten die Attraktivität des Mediums immer mehr zu nutzen, sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, am 14. Juni beim Zeitungstag im Rahmen des Medienforums Nordrhein-Westfalen in Köln. Der Werbeträger Zeitung sei tagesaktuell zu buchen, biete mittlerweile hervorragende Druckqualitäten, und Anzeigenkampagnen seien aufgrund neu entwickelter Planungssysteme problemlos zu steuern.
Der BDZV-Vizepräsident hob hervor, daß die Zeitungswerbung im Unterschied zu den Werbespots im Fernsehen beim Publikum hoch im Kurs stehe. Der Anzeigenteil sei bei Lesern auf der Beliebtheitsskala an dritter Stelle, gleich nach dem Lokalteil und der nationalen Politik. Damit rangiere er noch vor dem Sportteil, der Wirtschaft und Feuilleton.
Demgegenüber hätten die TV-Sender ein wachsendes Problem mit der Werbung: Die Zuschauer empfänden die Spots als störend. Heinen wörtlich: "Und die Werbekunden reagieren nicht gerade euphorisch, wenn sich Fernsehzuschauer in Umfragen zwar noch an den Spot erinnern, den Produktnamen aber vergessen haben".
Heinen bekräftigte, daß die gedruckte Zeitung auch auf lange Sicht das wichtigste Informationsmedium bleiben werde. Entgegen aller Strategien und Versuche von Medienanbietern, immer stärker spezialisierte und aufgesplittete Informationen zu verbreiten, setzten die Verlage darauf, daß die Menschen auch in Zukunft das Bedürfnis hätten, die Zeitung als ein universales Medium zu nutzen, das Informationen und Meinungen in allen Bereichen zu bieten habe.
14. Juni 1999
Medienforum NRW: Zeitungsverleger protestieren gegen Werbeverbote
Köln, 14. Juni 1999
Gegen Werbeverbote und Zensurmaßnahmen im Bereich der Werbung haben die Zeitungsverleger am 14. Juni 1999 in Köln protestiert. Wer die Werbefreiheit einschränke, verhänge Informations- und letztlich Denkverbote, erklärte der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Herausgeber der "Kölnischen Rundschau", Helmut Heinen, am 14. Juni beim Medienforum Nordrhein-Westfalen. Produkte, die legal hergestellt und legal verkauft würden, müßten auch legal beworben werden dürfen. Harte Kritik übte Heinen an der Europäischen Union. In Brüssel und Straßburg würde mittlerweile offen über Zensurmaßnahmen gegenüber der Werbung für alkoholische Getränke, Autos, Kinderspielzeug, pharmazeutische Produkte und Süßigkeiten diskutiert. Die gesundheitspolitische Argumentation vieler Politiker sei "blanker Hohn und Heuchelei", wenn man sich vor Augen führe, daß die EU in jedem Jahr Milliardensummen an Subventionen für den Tabakanbau ausgebe.
Heinen kritisierte auch die widersprüchliche Politik der Bundesregierung. Zwar sei es zu begrüßen, daß der Bundeskanzler sich wiederholt gegen Werbeverbote ausgesprochen habe, doch stehe dies im Widerspruch zur Politik von Bundesgesundheitsministerin Fischer, die jetzt einen Katalog von Zensurmaßnahmen gegen Alkoholwerbung vorgelegt habe. Heinen wörtlich: "Wer die Werbung behindert, tritt die Informationsfreiheit und damit auch die Pressefreiheit mit Füßen".
Heinen hob hervor, daß die diskutierten Werbeeinschränkungen einen Umsatzverlust in Höhe von sechs Milliarden Mark für die gesamte Kommunikationsbranche bedeuten würde. Die Zeitungen, wie die Medien insgesamt, wären dann gezwungen, ihr redaktionelles Angebot "und damit ihre wichtige Aufgabe als Mittler und Wächter in unserer Gesellschaft einzuschränken". Ohne die Einnahmen aus der Werbung sei die vielfältige publizistische Qualität in Deutschland nicht aufrechtzuerhalten.
14. Juni 1999
Rede von BDZV-Vizepräsident Helmut Heinen beim "Zeitungstag" im Rahmen des Medienforums NRW am 14. Juni 1999 in Köln
Köln, 14. Juni 1999
Es gilt das gesprochene Wort!
Wenn wir hier und heute über "Werbeverbote und deren Bedrohung für die Medien" sprechen, dann steht dies in direktem Einklang mit dem übergreifenden Thema des Medienforums "Cross over Media!".
Das Motto ist gut gewählt. Denn die Grenzen zwischen den Mediengattungen verändern sich. Vor allem die immensen Möglichkeiten der Digital-Technik tragen dazu bei, daß Medienprodukte und -inhalte völlig neue Beziehungen miteinander eingehen können, miteinander gekoppelt werden, zusammenfließen. Die gesamte Medienwelt befindet sich in einem ebenso tiefgreifenden wie schnellen Wandel. Und all das, was wir unter dem Schlüsselbegriff "Konvergenz" diskutieren, erfaßt natürlich auch die Zeitungen. Selbst kleinere und mittlere Zeitungshäuser haben sich längst zu Medienunternehmen entwickelt. Dazu gehören in den meisten Zeitungshäusern auch Online-Angebote.
Dennoch wird die gedruckte Zeitung auch auf lange Sicht das wichtigste Massenmedium bleiben. In dieser Auffassung bestärken uns in jüngerer Zeit auch Medienstrategen in den USA. Natürlich verfolgen wir aufmerksam die Strategien und Versuche von Medienanbietern, immer stärker fragmentierte Inhalte dem Publikum näher zu bringen. Ich aber glaube nicht an eine von "special interest" bestimmte Medienkultur. Ich bin vielmehr überzeugt, daß die Menschen auch in Zukunft die Zeitung lesen - als ein Universalmedium, das Informationen und Meinungen in allen Lebensbereichen zu bieten hat. Die Funktion der Zeitung als - um es einmal bildlich auszudrücken - Wegweiser, Kompaß oder Leuchtturm in einer wachsenden Flut von Informations- und Unterhaltungsangeboten könnte künftig noch viel wichtiger werden, als sie es schon heute ist.
Auch wenn es gerade auf Medienkongressen nicht selten den Anschein hat, als hätten Online-Dienste die klassischen Medien bereits abgelöst, die Zeitung ist ein starkes Medium. Trotz TV-Explosion und Internet: Vier von fünf Bundesbürgern lesen Zeitung und sie schätzen das Medium, räumen ihm eine hohe Glaubwürdigkeit ein, vertrauen ihm.
Gerade das macht die Zeitung auch zu einem starken Werbeträger. Die Zeitung ist der Werbeträger Nummer eins. Natürlich ist der Anteil der Zeitungen am Gesamtwerbemarkt in den vergangenen Jahren zurückgegangen, weil die Zahl der Mitstreiter um den Werbekuchen ständig gewachsen ist. Vor allem das Fernsehen war und ist in diesem harten Wettbewerb ein Konkurrent. Doch anders als wir, haben die TV-Sender ein immer größer werdendes Problem mit der Werbung: Die Zuschauer wollen keine Werbeunterbrechungen im Fernsehen. Sie empfinden die Spots als störend. Und die Werbekunden reagieren nicht gerade euphorisch, wenn sich Fernsehzuschauer in Umfragen zwar noch an den Spot erinnern, den Produktnamen aber leider vergessen haben. Bei der Zeitung ist das anders: Die meisten Leser wünschen sich ausdrücklich die Anzeigen. Anzeigen sind Informationen und begehrter Lesestoff. Auf die Frage, "Was interessiert sie am meisten in der Zeitung?" nennen die meisten Leser den Lokalteil und Innenpolitik. Schon an dritter Stelle kommen die Anzeigen, noch vor Leitartikeln, Sport, Außenpolitik, Feuilleton und Wirtschaft.
Was uns besonders freut, ist die Tatsache, daß auch die Markenartikelhersteller die Attraktivität der Zeitung in Anspruch nehmen. Gerade im Bereich der nationalen Werbung haben wir im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Und wir wollen alles daran setzen, daß diese Entwicklung anhält. Die alten Urteile und Vorurteile gegenüber dem Werbeträger "Zeitung" nämlich "behäbig, kompliziertes Handling, schlechte Druckqualität" gelten längst nicht mehr. Wir bieten eine hohe Druckqualität, und wir sind tagesaktuell zu buchen. Und was das Handling angeht, so ist doch gerade in den vergangenen Jahren Beachtliches geleistet worden. Unter der Federführung unserer Zeitungs Marketing Gesellschaft ZMG sind die Planungsinstrumente für den Werbeträger Zeitung verfeinert und zum Teil völlig neu entwickelt worden. Sie gehören zum gängigen Werkzeug der Mediaplaner.
Zeitungen sind darauf angewiesen, zwei Drittel ihrer Umsätze im Anzeigengeschäft zu machen. Und das muß so bleiben, wenn die vielfältige Zeitungslandschaft in Deutschland und auch die gerade im internationalen Vergleich hohe Qualität der Berichterstattung keinen Schaden nehmen sollen. Und daran kann und darf niemandem gelegen sein.
Damit komme ich zu dem Thema, das uns heute hier zusammengeführt hat, nämlich "Werbeverbote und die Bedrohung für die Medien". Wir alle waren und sind immer noch erschüttert über die Entscheidung von Brüssel und Straßburg, die Werbung für Tabakprodukte zu verbannen. Nun könnten wir Zeitungsverleger uns auf den Standpunkt stellen, daß dies kaum feststellbare ökonomische Folgen für uns hat. Denn Zigarettenwerbung findet so gut wie gar nicht in der Zeitung statt.
Aber es geht um viel mehr: Werbeverbote sind Informationsverbote, es sind Denkverbote. Werbefreiheit ist auch die Freiheit zu informieren und damit ein besonderer Ausdruck von Pressefreiheit. Produkte, die legal hergestellt und legal verkauft werden, müssen auch legal beworben werden dürfen. Dafür werden wir auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen.
Das Tabakwerbeverbot ist ein Schlag gegen die Informationsfreiheit, es ist ein direkter Angriff auf die Entscheidungsfreiheit, sprich die Mündigkeit der Menschen. Und die gesundheitspolitische Argumentation so mancher Politiker und auch des Ministerrats, der im übrigen überhaupt keine Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik hat, wirkt wie blanker Hohn und Heuchelei, wenn man sich vor Augen führt, daß die EU Jahr für Jahr Milliardensummen an Subventionen für den Tabakanbau freigibt.
Doch die Verbannung von Tabakwerbung soll nur der Anfang sein. Es ist mittlerweile das eingetreten, was wir immer befürchtet haben: ein gefährlicher Domino-Effekt. Offen diskutiert werden heute Zensurmaßnahmen gegenüber der Werbung für alkoholische Getränke, Autos, Kinderspielzeug, pharmazeutische Produkte, Süßigkeiten.
Natürlich freuen wir uns, daß Bundeskanzler Schröder bei der Linie seines Vorgängers Helmut Kohl geblieben ist, und wegen des Tabakwerbeverbots vor den Europäischen Gerichtshof geht. Doch wie verträgt sich diese Politik der Bundesregierung mit dem jüngsten Vorstoß der Bundesgesundheitsministerin, die einen Katalog von Zensurmaßnahmen gegen Alkoholwerbung vorgelegt hat. Die Ministerin, Frau Fischer, gehört dem grünen Teil dieser Koalition an. Dies erinnert uns wieder in fataler Weise daran, daß der Partner der SPD in der vergangenen Legislaturperiode sich dafür stark machte, Autowerbung zu verbieten und auch bei der Bewerbung von Flugreisen einen Katalog von Umweltwarnungen aufzuzwingen.
Wir erwarten von dieser Bundesregierung, daß sie uns mit allen Kräften dabei unterstützt, Werbeverboten und -restriktionen entgegenzuwirken. Es geht darum, Angriffe auf die Informationsfreiheit und die Mündigkeit des Bürgers abzuwehren.
Wie man bislang bei der EU-Kommission über die Notwendigkeit von Werbeverboten denkt, wird deutlich, wenn man sich Sätze wie den folgenden auf der Zunge zergehen läßt. Ich zitiere: "Kraftfahrzeuge zählen zu den am stärksten potentiell tödlichen, frei erhältlichen Industriegütern". Dieser Satz stammt aus einem Verbotskatalog der Generaldirektion Verkehr bei der EU-Kommission, der erst nach heftigem Protest aller Medienbranchen wieder zurückgezogen wurde.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die deutschen Zeitungsverleger bekennen sich zu Europa und zur Europäischen Union. Dies spiegelt sich nicht zuletzt Tag für Tag in unseren Zeitungen wider. Doch wir wehren uns mit aller Kraft gegen dirigistische Eingriffe in die Werbe- und Informationsfreiheit. Wer die Werbung behindert, tritt die Informations- und damit auch die Pressefreiheit mit Füßen.
Der Zentralverband der Werbewirtschaft hat vorgerechnet, daß die diskutierten Werbeeinschränkungen im Bereich Tabak, alkoholische Getränke, Autos, Arzneimittel und Süßwaren zu einem Umsatzverlust in Höhe von 6 Milliarden Mark führen würden. Die Zeitungen, wie die Medien insgesamt, würden gezwungen, ihr redaktionelles Angebot und damit ihre wichtige Aufgabe als Mittler und Wächter in unserer Gesellschaft einzuschränken. Denn: ohne die Einnahmen aus der Werbung ist die vielfältige publizistische Qualität in unserem Land nicht aufrecht zu erhalten. Nicht nur den Medienunternehmen, sondern der gesamten Kommunikationsbranche würde die wirtschaftliche Grundlage entzogen, Tausende von Arbeitsplätzen würden verlorengehen.
Natürlich bin ich mir bewußt, daß die Freiheit der Werbung wie die Freiheit der Presse insgesamt nicht grenzenlos ist und auch nicht sein darf. Sie verpflichtet zu einer großen Verantwortung aller Handelnden. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn wir uns heute hier beim Medienforum in Köln auch über diese Verantwortung und die selbstverständlich in unserer Rechtsordnung vorhandenen Grenzen einer freien Werbung austauschen und verständigen könnten. Aber eines muß klar sein: Die Werbung kann und darf nicht zu einem Ersatz-Schauplatz für die Gesundheitspolitik werden, die sich an Produkte wie Tabak und Alkohol nicht herantraut. Wir alle wissen, daß der Wettbewerb, der Kampf um Marktanteile so hart ist wie noch nie. Daß es dabei auch zu Fehlern kommen kann, hat die Vergangenheit leider wiederholt gezeigt. Wir Zeitungsverleger sind der Auffassung, daß sich gerade auch im Bereich der Werbung das Prinzip "Selbstkontrolle statt Fremdkontrolle" bewährt hat. Die Schlüsselrolle hat dabei der Deutsche Werberat. Werbung ist zu vielschichtig und auch zu lebendig, als daß man ihre Kontrolle Gerichten übertragen sollte.
14. Juni 1999
Zeitungsverleger starten Anzeigenkampagne gegen 630-Mark-Gesetz
Bonn, 13. August 1999 Mit einer bundesweiten Anzeigenkampagne machen die Zeitungsverleger Front gegen das 630-Mark-Gesetz. Den verantwortlichen Politikern wie der gesamten Öffentlichkeit solle vor Augen geführt werden, welche fatalen Folgen das Gesetz insbesondere für die Zeitungsbranche habe, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Volker Schulze, am 13. August 1999 in Bonn. Bei den Zeitungsverlagen hätten bereits rund 20.000 Zusteller gekündigt, und es gelinge den Unternehmen kaum, neue Kräfte zu finden. Nur durch Improvisationen und regelrechte Notprogramme sei es möglich, die Leser morgens wie gewohnt mit der aktuellen Zeitung zu beliefern. "Die verantwortlichen Politiker ahnen offensichtlich überhaupt nicht, welche logistischen Höchstleistungen Tag für Tag in den Zeitungsunternehmen erbracht werden müssen, um die Zustellung sicherzustellen", so Schulze. Dieser Zustand sei nicht mehr länger hinnehmbar. Deshalb müsse das Gesetz unverzüglich geändert werden.
Die Anzeigenkampagne sei nicht polemisch angelegt, sondern setze auf eine argumentative Auseinandersetzung, so BDZV-Pressesprecher Hans-Joachim Fuhrmann. Die Motive, die ab morgen in den Zeitungen geschaltet werden, beginnen jeweils mit einem Zitat von SPD-Politikern zu den Erwartungen an das neue 630-Mark-Gesetz. Die Politikeraussagen werden im folgenden widerlegt. Jede Anzeige endet mit der Kernaussage: "Das 630-Mark-Gesetz vernichtet Arbeitsplätze, schmälert die Einkommen und gefährdet die Wirtschaft!" Bundesarbeitsminister Walter Riester wird mit dem Satz zitiert: "Durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse schaffen wir mehr soziale Sicherheit". Der SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler steht für die Aussage: "Es geht darum, die Finanzkraft der Sozialversicherung wieder zu stärken". In Erinnerung gerufen wird auch der Satz von Bundesverkehrsminister Franz Müntefering: "Man muss das den Leuten nur richtig erklären".
Die Anzeigenmotive sind abrufbar auf der Homepage des BDZV im Internet (www.bdzv.de). Außerdem können die Motive beim BDZV angefordert werden
(Michaela Kuhn
Abteilung Kommunikation + Multimedia
Telefon 0228/ 81004-26
Telefax 0228/ 81004-34
e-Mail kuhn@bdzv.de).
13. August 1999
Keine Einigung über neuen Tarifvertrag an Tageszeitungen
Bonn, 17. August 2000
Mit Unverständnis und Enttäuschung hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Hamburg auf das vorläufige Scheitern der Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen reagiert. Es sei nicht nachzuvollziehen, erklärten die Zeitungsverleger, dass der Deutsche Journalisten-Verband und die IG Medien auf einen tariflichen Anspruch auf Altersteilzeit für Redakteure beharrten.
Eine Vergleichbarkeit mit den bisher erfolgten Abschlüssen in der Druckindustrie und bei den Verlagsangestellten, machte der BDZV deutlich, sei nicht gegeben, schon weil die Kriterien "schwere körperliche Belastung" und "Nacht- oder Schichtarbeit" beispielsweise nicht zuträfen. Auch handle es sich bei Redakteuren um hochqualifizierte Kräfte, die in anderen Tarifwerken ebenfalls von Regelungen zur Altersteilzeit ausgenommen blieben. Vor diesem Hintergrund sei es ausgeschlossen, eine derartige verbindliche Regelung für alle Zeitungsverlage in Deutschland abzuschließen. Gleichwohl bleibe es den einzelnen Unternehmen selbstverständlich unbenommen, dort, wo es geboten erscheine, Individualverträge oder Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit zu treffen. Im Übrigen habe der BDZV Gespräche darüber angeboten, wie die hier auftretenden speziellen Probleme - zum Beispiel im Hinblick auf die Ansprüche der Redakteure aus dem Presseversorgungswerk - geregelt werden könnten.
Die Kritik an dem Wunsch der ostdeutschen Verlage nach einem eigenständigen Tarifvertrag wies der BDZV energisch zurück. Mit ihrer Weigerung, für die neuen Bundesländer Sonderregelungen zu treffen, die den dortigen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen, hätten die Gewerkschaften den betroffenen Verlagen keinen anderen Weg gelassen.
Aufgrund des negativen Ergebnisses konnte auch keine Einigung über die neuen Tarifgehälter erzielt werden. Der BDZV wird nun prüfen, ob er seinen über die Landesverbände angeschlossenen Mitgliedsverlagen empfiehlt, die Redakteursgehälter einseitig zu erhöhen. "Wir wollen nicht, dass die Mitarbeiter in den Verlagen für das Versagen der Gewerkschaften bestraft werden", sagte dazu Rüdiger Niemann, der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses und Verhandlungsführer der Zeitungsverleger.
17. August 2000
Medienverbände fordern mehr Engagement des Bundes bei Künstlersozialversicherung
Berlin, 4. September 2000
Gemeinsame Presseerklärung von
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
Tarifverband Privater Rundfunk (TPR)
Die Medienverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung wieder zu erhöhen. Die soziale Lage von Künstlern und Publizisten sei "kein dauerhafter Quell der Haushaltssanierung" heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und Tarifverband Privater Rundfunk (TPR). Ende vergangenen Jahres hatte der Bund den Zuschuss abgesenkt. Dadurch sei eine Finanzierungslücke entstanden, kritisieren die Verbände. Die Reduzierung der Bundesmittel erwiese sich damit als "unzulässige Sondersteuer zu Lasten der Vermarkter". Den Rückzug des Bundes kritisierten die Verbände als Eingriff in das ausgewogene System der KSVG-Finanzierung, die zur einen Hälfte durch Beiträge der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und den Zuschuss des Bundes aufgebracht werde. Der Beitrag der Verwerter entspringe ebenso dem Solidaritätsprinzip wie der Bundeszuschuss. Mit der Senkung des Zuschusses habe der Bund sich aus diesem Solidarpakt verabschiedet und die Last den Verwertern aufgebürdet.
Die Verbände wiesen darauf hin, dass die Zahl der freiberuflichen Künstler und Publizisten, die über das KSVG versichert sind, mit der Entwicklung neuer Medienunternehmen stark angewachsen sei. Damit sei auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den die Kasse aufzubringen hat, gestiegen.
Entgegen den im Referentenentwurf dargestellten Vorstellungen, bei der Künstlersozialversicherung künftig einheitliche Beitragssätze festzuschreiben, haben die Medienverbände ihre Forderung nach einem differenzierten Abgabesatz bekräftigt. Das Argument, mit dem Einheitssatz sollte Abgrenzungsschwierigkeiten vorgebeugt werden, sei nicht stichhaltig. Seit Bestehen der Versicherung habe es nur einen einzigen Streitfall um ein Zuordnungsproblem gegeben. Dabei habe das Gericht entscheiden müssen, ob ein Pressefotograf zum Bereich Wort oder zum Bereich darstellende Kunst gehörte. Vor diesem Hintergrund müsse die Differenzierung nach einzelnen Bereichen auch in Zukunft gesichert bleiben.
Stellungnahme gegenüber dem
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
1. September 2000
Referentenentwurf zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)
Die Medienverbände danken für die Möglichkeit einer frühzeitigen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Wir begrüßen die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das KSVG vorsichtig aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Die Medienverbände hatten bereits in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 17. Januar 2000 die Bedeutung der sozialen Absicherung für die freien Mitarbeiter hervorgehoben, darauf wird verwiesen. Auch bei Details werden wir nachfolgend auf die frühere gemeinsame Stellungnahme zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen.
1. Die Medienverbände halten an ihrer Forderung nach einem differenzierten Abgabessatz fest. Das kulturgeschichtlich gewachsene "symbiotische Verhältnis" (BVerfG vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a.) von Verwerter und Künstlern sowie Publizisten besteht nur in den einzelnen Branchen. Nur deshalb ist die Abgabe rechtmäßig. Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung sind demgegenüber nachrangig.
Wenn argumentiert wird, mit dem Einheitssatz sollte Abgrenzungsschwierigkeiten vorgebeugt werden, so ist darauf zu verweisen, dass dieses Argument nicht stichhaltig ist. Abgrenzungsschwierigkeiten sind in der Vergangenheit praktisch nicht aufgetreten. Das Künstlersozialversicherungsgesetz ist seit 1981 in Kraft. In den vergangenen 19 Jahren hat es, soweit ersichtlich, nur einen Rechtsstreit gegeben, bei dem es um ein Zuordnungsproblem ging. Das BSG musste entscheiden, ob Pressefotografen zum Bereich Wort oder zum Bereich Darstellende Kunst gehören. Das zeigt, dass sowohl die abgabepflichtigen Unternehmen als auch die Künstlersozialkasse ohne weiteres in der Lage sind, eine rechtlich zutreffende Zuordnung vorzunehmen. Wenn in der Zukunft Probleme auftreten sollten, wofür es derzeit keine Anhaltspunkte gibt, dann wäre der Gesetzgeber allenfalls in der Zukunft und dann auf Grund konkreter Erfahrungen gefordert. Derzeit sprechen die überwiegenden Argumente für die Differenzierung nach einzelnen Bereichen.
2. Die Medienverbände halten an ihrer Forderung nach einer Anhebung des Bundeszuschusses auf das Niveau vor dem Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 fest. Die soziale Lage von Künstlern und Publizisten ist kein dauerhafter Quell der Haushaltssanierung, zumal in Zeiten, in denen aus anderem Grund erstmals seit längerer Zeit neue finanzielle Spielräume entstehen.
Die Absenkung des Bundeszuschusses kann nicht damit begründet werden, dass der Selbstvermarktungsanteil der Versicherten zurückgegangen sei, weswegen es gerechtfertigt sei, den Zuschuss zu mindern. Gesichertes Zahlenmaterial über den Selbstvermarktungsanteil existiert nicht, die Begründung des Referentenentwurfs nennt keine solchen Daten. Motiv der Absenkung war nicht der Rückgang des Selbstvermarktungsanteils, sondern der jährlich steigende Bundeszuschuss. Diese Entwicklung überrascht allerdings nicht. Sie ist vielmehr dadurch bedingt, dass die Zahl der freiberuflichen Künstler und Publizisten, die über das Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Die Verhältnisse im Medienbereich beispielsweise haben sich seit 1981, als das Künstlersozialversicherungsgesetz verabschiedet wurde, völlig verändert. Zahlreiche neue Medienunternehmen sind seitdem hinzugekommen. Der Bedarf an selbständigen Künstlern und Publizisten ist dadurch stark gewachsen. Damit stieg auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den die Künstlersozialkasse aufzubringen hat und zwangsläufig auch der Bundeszuschuss.
Da der Mittelbedarf der Künstlersozialkasse feststeht, entsteht durch die Absenkung des Bundeszuschusses eine Finanzierungslücke, die in der Praxis von den Verwertern gestopft werden muss. Auf sie kommen noch höhere Zahlungsverpflichtungen zu, weil wegen der Finanzierungslücke höhere Abgabesätze festgelegt werden müssen. Die Reduzierung des Bundeszuschusses erweist sich damit als unzulässige Sondersteuer zu Lasten der Vermarkter.
Außerdem wurde damit in das ausgewogene System der Finanzierung der Künstlersozialkasse eingegriffen. In § 14 KSVG ist der Grundsatz aufgestellt, dass die Mittel für die Künstlersozialversicherung zur einen Hälfte durch Beitragsanteile der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und den Zuschuss des Bundes aufgebracht werden. Der Beitrag der Verwerter entspringt damit letztlich ebenso dem Solidaritätsprinzip wie der Bundeszuschuss. Mit der Senkung des Zuschusses hat sich der Bund allerdings zum Teil aus diesem Solidarpakt verabschiedet und die Last den Verwertern aufgebürdet.
3. Die Absicht des Referentenentwurfs, die zur Abgabe verpflichteten Unternehmen vollständig zu erfassen, werden von den Medienverbänden, deren Mitglieder seit Jahren hohe Abgabenbeträge entrichten, begrüßt. Keine Zustimmung finden jedoch folgende Punkte:
1. Die gesamtschuldnerische Haftung für die Schuld Dritter wird abgelehnt (etwa § 24 Abs. 4 KSVGE). Der Staat macht auf diese Weise private Unternehmen zur seinen Vollstreckungsgehilfen, wo die staatlichen Befugnisse nicht greifen. Dies stößt auf erhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Die wirtschaftlichen Risiken der Zusammenarbeit vor allem kleiner inländischer Unternehmen mit größeren ausländischen Unternehmen werden unüberschaubar, wenn gesetzlich die Haftung dem wirtschaftlich Schwächeren aufgebürdet wird.
2. Die Beibehaltung der Abgabepflicht auf Auslandshonorare unter dem Gesichtspunkt, ausländische Künstler und Publizisten sollten nicht "billiger" sein als Inländer, überzeugt nicht. Zum einen ist die Abgabe kein Steuerungsinstrument wie ein "Zoll" mit dem Ziel, Preisniveaus anzugleichen. Außerdem ist die Annahme, künstlerische und publizistische Leistungen aus dem Ausland seien "billiger" nicht durch Tatsachen belegt - ausländische Künstler kalkulieren in ihr Honorar die eigene im Ausland erfolgende Altersversicherung und Vermögensbildung ein. Und schließlich fehlt es an dem vom nationalen Verfassungsrecht geforderten "symbiotischen Verhältnis" der inländischen Verwerter mit den ausländischen Selbstständigen, das eine Abgabe überhaupt erst zulässig macht.
3. Das Argument, die Abgabe mache einzelne Angebote "billiger", andere "teurer", greife also in den Wettbewerb der Selbstständigen ein, gilt hingegen im Inland bei der "Abgabenkumulation" bei mehrstufigen Auftragsverhältnissen - diese Leistungen sind durch mehrfach erhobene Abgaben teurer als direkte Leistungen. Das Problem ist aus dem Umsatzsteuerrecht bekannt und dort bewusst vermieden. Wer anführt, Honorare aus einem Unterauftrag würden nicht doppelt belastet, verschließt sich den offenkundigen Wirkungen, zumal wenn gleichwohl ausdrücklich daran festgehalten wird, bei mehrstufigen Aufträgen die jeweiligen Entgeltzahlungen unabhängig voneinander für die Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Damit wird für eine Teilleistung - etwa eine Grafik - aus der ersten Stufe eines Auftrages bis zum Endkunden auf der dritten Ebene dreimal die Abgabe entrichtet, was klar die Verwertungsmöglichkeiten wirtschaftlich einschränkt, weil die betroffene Leistung mit jedem Schritt teurer wird.
4. Die Medienverbände haben auf Fragen der Rechtsform hingewiesen und gefordert, alle Zahlungen an Unternehmen aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen, da es bei der Künstlersozialabgabe um die persönliche soziale Absicherung einzelner Personen geht. Auch war auf die eher zufälligen Unterschiede zwischen Unternehmen, deren Werklohn der Abgabepflicht unterliegt, und Unternehmen, bei denen das nicht der Fall ist, hingewiesen worden. Diese Argumente werden im Referentenentwurf nicht reflektiert. Es wird vielmehr - zu Recht - die weitergehende Forderung von Künstler- und Publizistenverbänden nach einer Einbeziehung der Zahlungen an Kapitalgesellschaften nicht gefolgt. Man gewinnt allerdings den Eindruck, der Anregung der Medienverbände sei nur deshalb nicht gefolgt worden, weil der Anregung anderer Interessengruppen nicht gefolgt werden kann. Ein solche taktische Überlegung wäre aber keine Auseinandersetzung in der Sache.
5. Die Medienverbände haben in ihrer Stellungnahme die Einbeziehung von Materialkosten, Transportkosten et cetera in die Bemessungsgrundlage kritisiert. Der Referentenentwurf hat dies nicht aufgegriffen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen vom Januar 2000, die nicht obsolet geworden sind. Gleiches gilt für die Forderung, Informations-, Zufalls und Ausfallhonorare aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen.
4. Die Neuregelungen zum Umfang der Versicherungspflicht und zu den anderen Unterabschnitten des ersten Abschnittes des Gesetzes werden begrüßt. Allerdings bedauern die Medienverbände, dass ihre Vorschläge in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung fanden. Diese lauteten:
<cite>§ 2 Abs.3: Selbstständiger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Künstler oder Publizist während des Kalenderjahres überwiegend im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.</cite>
<cite>§ 2 a: Wer Selbstständiger nach §§ 1,2 ist, gilt bei einzelnen Tätigkeiten als Künstler oder Publizist nicht als Beschäftigter nach § 7 Abs. 1 SGB IV.</cite>
Offenbar ist unser Vorschlag missverstanden worden als Forderung nach einer Vermutung einer selbstständigen Tätigkeit bei Künstlern und Publizisten. Dies ist unzutreffend. Vielmehr soll durch unseren Vorschlag dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Tätigkeit dieses Personenkreises über das Jahr recht unterschiedlich sein kann - diesem Gedanken trägt der Referentenentwurf bei § 3 Abs. 3 KSVGE selbst zutreffend Rechnung, wenn Schwankungen des Einkommens berücksichtigt werden. Schwankende Einkommen sind aber Folge unterschiedlicher Beschäftigungen. Daher erscheint der Vorschlag der Medienverbände systemgerecht und folgerichtig.
Der Vorschlag der Medienverbände beinhaltet keine Vermutung in welche Richtung auch immer. Die Kriterien der Selbstständigkeit sind nicht Gegenstand des Vorschlages. § 2 Abs. 3 unseres Vorschlages will lediglich den Beobachtungszeitraum für die zu treffende Feststellung des sozialrechtlichen Status auf ein Kalenderjahr ausweiten, um die von der Bundesregierung beobachteten Schwankungen berücksichtigen zu können. Maßgeblich soll der Schwerpunkt der Tätigkeit des Betroffenen sein, was sogar der vom Referentenentwurf eingefügten Systematik des § 2 Abs. 2 KSVGE entspricht.
In der Folge liegt dann nach unserem Vorschlag eine auf der Bewertung von Tatsachen erfolgte und gerade nicht eine "vermutete" Statusfeststellung vor. Diese soll dann für einzelne Beschäftigungen - aber nur für solche als Künstler und Publizist - bindend sein (§ 2a unseres Vorschlages).
5. Art. 2 des Referentenentwurfs vereinfacht den Zugang von Künstlern und Publizisten zur Krankenversicherung der Rentner für Personen, die vor dem 1. Januar 1983 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten. Gleichzeitig sperrt § 5 Abs. 1 Nr. 2 KSVGE für "Neufälle" nach Vollendung des 65. Lebensjahres den Zugang zur Krankenversicherung. Beide Regelungen stehen im gewissem Widerspruch zueinander. Die Medienverbände begrüßen den Vorschlag in § 5 Abs. 1 Nr. 2 KSVGE, da so einem Missbrauch des KSVG vorgebeugt wird. Sie sprechen sich gegen Art. 2 des Entwurfs aus, da so Personen entgegen den allgemeinen Voraussetzungen der Krankenversicherung für Rentner, wie sie für andere Berufsgruppen gilt, diese Zugangsmöglichkeit erhalten, was die Kosten für die Beitragszahler erhöht.
6. Die Medienverbände nehmen die Absicht zur Kenntnis, die Künstlersozialkasse von der LVA Oldenburg-Bremen zu lösen. Die LVA Oldenburg-Bremen hatte die Künstlersozialkasse übernommen und funktionsfähig gemacht. Ihr ist eine geordnete Verwaltung und sachgemäße Durchführung des KSVG zu bescheinigen. Das war zuvor nicht immer der Fall. Die Medienverbände geben daher zu bedenken, dass eine organisatorische Änderung weitreichende Folgen hat, die die Funktionsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigen können. Die Medienverbände verfügen nicht über die internen Kenntnisse des BMA über die Kapazitäten und Möglichkeiten der neuen Organisationseinheit. Sie empfehlen, die Folgen der vorgesehenen Änderung vor dem Hintergrund der frühen negativen Erfahrungen mit der Durchführung des KSVG sorgfältig abzuwägen. In jedem Fall muss durch die Bereitstellung organisatorischer, personeller und finanzieller Kapazitäten ein für Verwerter wie Versicherte reibungsloser Übergang gewährleistet sein.
Ursula K. Adelt, Geschäftsführerin des VPRT
Burkhard Schaffeld, Justitiar des BDZV
Dirk Platte, Justitiar des VDZ
Dr. Stephan Ory, Geschäftsführer der APR
Ulrike Kindle, Geschäftsführerin des TPR
04. September 2000
Mehr als 1.000 Preisträger beim Schülerwettbewerb der Zeitungen feiern in Hannover
Berlin, 13. September 2000
Aus Mainz, Weiden, Hannover, Oberasbach bei Nürnberg, Calw, Paderborn und Dortmund stammen die nationalen
Preisträger beim Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft". Rund 70 Tageszeitungen hatten den Wettbewerb im Frühjahr 2000 zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. In der Folge dachten mehr als 70.000 Kinder und Jugendliche bundesweit im Schulunterricht darüber nach, wie wir übermorgen miteinander leben, arbeiten und kommunizieren werden. Eine hochkarätig besetzte Bundesjury hat vor kurzem in Berlin die Besten der Besten gekürt.
Die nationalen Preisträger wie auch die Sieger auf lokaler und regionaler Ebene treffen heute zur Abschlussveranstaltung in Hannover ein, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die Preisträger auf dem Gelände der EXPO veranstaltet. Angesagt haben sich mehr als 1.400 Gäste, davon 1.200 Schülerinnen und Schüler.
Es sei bewundernswert, mit welcher Empfindsamkeit die Kinder bei ihren Wettbewerbsbeiträgen argumentiert und ihre Phantasie ausgelebt hätten, würdigte Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur der Zeitschrift "GEO" und Sprecher der nationalen Jury, die eingesandten Text-, Bild- und Multimedia-Beträge. BDZV-Präsident Helmut Heinen lobte den Enthusiasmus der Teilnehmer: "Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Wettbewerb das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten. Mit solch einer hervorragenden Resonanz hatten wir allerdings nicht gerechnet", erklärte er.
Neben den sieben Preisen der Zeitungsverleger werden auch mehrere Sonderpreise verliehen: Von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, zugleich Mitglied der nationalen Jury, stammen zwei Auszeichnungen, die nach Dortmund und an eine Schule für geistig Behinderte des Kreises Neuss gehen. Spezialpreise für thematisch besonders herausragende Wettbewerbsbeiträge werden außerdem von den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), der Barmer Ersatzkasse als Partner für Gesundheitsthemen sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) vergeben.
Im Rahmen der Preisverleihung hält unter anderem der Sänger Heinz Rudolf Kunze eine "Rede an die Jugend". Der Kölner Jugendchor St. Stephan, der schon den amerikanischen Präsidenten Bill Clinton anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1999 zum Swingen brachte, sorgt für die musikalischen Highlights. Durch das Programm führt Rundfunk-Moderatorin Insa Backe.
Mitglieder der nationalen Jury waren - neben Gaede und Bulmahn: Barbara Klemm, Fotografin bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung"; sowie Professor Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie GmbH.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft" wird unterstützt von der Barmer Ersatzkasse, der IZE, sowie dem VDP. Partner der Festveranstaltung in Hannover ist darüber hinaus die EXPO 2000 mit ihrem Projekt "EXPO2000 ...macht Schule!". Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
13. September 2000
BDZV und VDZ weihen "Haus der Presse" in Berlin ein
Berlin, 21. September 2000
Für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sei mit dem Umzug nach Berlin ein "lang gehegter Wunsch wahr geworden", erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen anlässlich der feierlichen Einweihung des "Hauses der Presse" in der Markgrafenstraßen 15 im Zentrum der Hauptstadt vor 350 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Mit der Wiedereinsetzung Berlins in den Status als Hauptstadt und Regierungssitz sei es auch für die Zeitungsverleger klar gewesen, dass der Dachverband nach Berlin gehöre. Von Berlin aus würden die Verleger weiter für vernünftige politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Presse streiten. In einer Welt immer flüchtigerer Informationen seien gerade die Zeitungen und Zeitschriften Träger der seriösen Nachricht und bildeten Tag für Tag eine wichtige Plattform für den öffentlichen Diskurs.
VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda sprach sich dafür aus, dass die Verleger-Verbände bei gemeinsamen Themen wie Werbeverboten, Urheberrechte, Tarif- und Sozialpolitik, Umweltschutz oder neue Medien "in Zukunft noch stärker vereint" für die Printbranche kämpfen. Daneben stehe die Sicherung der Pressefreiheit - weltweit, aber auch in Deutschland - im Zentrum.
Gemeinsam mit dem Präsidenten des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda, präsentierte Heinen das neue Haus der Presse. Die Verlegerorganisationen, zu denen darüber hinaus auch noch der Verein der Zeitungsverleger in Berlin und Brandenburg zählt, wurden vom Regierenden Bürgermeister Berlins, Eberhard Diepgen, als Neuzugänge in der Hauptstadt herzlich willkommen geheißen.
Das "Haus der Presse" wurde von dem Frankfurter Architekten Jo. Franzke gebaut. Es liegt im ehemaligen Zeitungsviertel Berlins im Herzen der Stadt. Nachbarn sind sowohl das Springer-Hochhaus und das ehemalige Gebäude des Ullstein-Verlags wie die "tageszeitung". Baubeginn für das Bürogebäude mit sieben Geschossen - davon zwei Konferenz-Etagen - war August 1999.
21. September 2000
Zeitungsverleger: Politik darf sich nicht den elektronischen Medien unterwerfen
Düsseldorf, 27. September 2000
Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis für acht Journalisten / Roderich Reifenrath für sein Lebenswerk geehrt
Vor einer Verflachung der politischen Information und Kommunikation durch das Fernsehen haben die deutschen Zeitungsverleger gewarnt. Die Politik tue sich keinen Gefallen, wenn sie sich den Zwängen der elektronischen Medien unterwerfe und sich nur noch an den sogenannten "besten Sendezeiten" orientiere, erklärte der Ehrenpräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Vorsitzende des Kuratoriums Theodor-Wolff-Preis, Rolf Terheyden, heute in Düsseldorf bei der Verleihung des renommierten Journalistenpreises der deutschen Zeitungen. Die Komplexität politischer Prozesse erschließe sich am besten durch das gedruckte Wort. Es sei nicht hinnehmbar, dass in der Arbeitswirklichkeit - beispielsweise am Regierungssitz Berlin - die Zeitungsjournalisten immer stärker hinter das Fernsehen zurücktreten müssten.
Terheyden hob hervor, dass die großen Affären und Skandale, die die deutsche Politik erschüttert haben, von der Presse aufgedeckt wurden. "Mit dem Öffentlichmachen von Gesetzesverstößen und von Missbrauch politischer und gesellschaftlicher Macht haben die Zeitungen einen wirkungsvollen Beitrag zur politischen Hygiene in unserem Land geleistet", so Terheyden. Den Tageszeitungen bescheinigte der frühere Präsident des BDZV den Aufbruch zu einer neuen Qualität. Gerade in den Ressorts Wirtschaft, Wissenschaft und Technik hätten viele Zeitungen einen Qualitätssprung gemacht.
Die Rolle der Medien als Mittler und Wächter, ihre Verdienste aber auch ihre Verfehlungen standen im Mittelpunkt einer Podiumsrunde unter dem Titel "Im öffentlichen Interesse?". Am Podium: Franziska Augstein, Preisträgerin und Redakteurin der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"; Fred Kogel, Programmgeschäftsführer SAT.1; Ulrich Reitz, Chefredakteur der "Rheinischen Post" in Düsseldorf; Udo Röbel, Chefredakteur der "Bild", und Guido Westerwelle, Generalsekretär der FDP. Moderiert wurde die Runde von Professor Dr. Bernd Sösemann, Historiker und Kommunikationswissenschaftler, Freie Universität Berlin.
Acht Journalisten wurden mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet. Der mit 11.000 Mark dotierte Preis in der Kategorie "Essayistischer Journalismus" ging an Franziska Augstein für ihren Beitrag "Kauere dich, dass du nicht treffbar bist" ("Frankfurter Allgemeine Zeitung"). Augstein analysiert sprachlich brillant das politische Selbstverständnis des Schriftstellers Martin Walser.
Die mit je 9.000 Mark dotierten Preise in der Sparte "Allgemeines" gingen an: Evelyn Roll für ihre Reportage "Ganz neue Größen" ("Süddeutsche Zeitung", München), in der sie die Erfahrungen eines Bundestagsabgeordneten nach dem Berlin-Umzug schildert; Ullrich Fichtner für seinen Artikel "Die verlorene Ehre des Friedrich B.", der veranschaulicht, wie ein Beamter aus den alten Bundesländern in Brandenburg in eine Sackgasse getrieben wird ("Frankfurter Rundschau"); sowie Jutta Voigt für ihren Artikel "Großes, fettes Puddingland" ("Die Woche", Hamburg), eine Darstellung des "doppelten Deutschlands" zehn Jahre nach der Wende.
Hans Kratzer, Andreas Dörr und Mario Vigl erhalten den Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis in der Kategorie "Lokales". Kratzer wurde preisgekrönt für seinen Essay "Europa und Erding" ("Erdinger Neueste Nachrichten") über die Auswirkungen des Globalisierungsprozesses auf die bayerische Identität. Dörr schildert unter dem Titel "Es geht halt oifach nemme so" ("Reutlinger General-Anzeiger") die Geschichte zweier hochbetagter Schwestern, die einen Gasthof in Degerschlacht bei Reutlingen bewirtschaften. In seiner Reportage "Das Loch im Weinberg" ("Badische Zeitung", Freiburg) beschreibt Vigl den Interessenkonflikt einer badischen Winzergemeinde, die sich zwischen Weinanbau und Schotterabbau entscheiden soll.
Der langjährige Chefredakteur der "Frankfurter Rundschau", Roderich Reifenrath, wurde mit einem Sonderpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Als Redaktionsleiter habe Reifenrath - ganz im Sinn von Theodor Wolff - seiner Zeitung als liberaler Stimme auf nationaler und internationaler Bühne Gehör verschafft, urteilte die Jury.
Der Journalistenpreis der deutschen Zeitungen, Theodor-Wolff-Preis, ist nach dem ehemaligen Chefredakteur des "Berliner Tageblatts" benannt und wird jährlich vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger verliehen. An der Ausschreibung des Journalistenpreises hatten sich 397 Journalisten mit 632 Artikeln beteiligt - mehr als je zuvor seit der Gründung des Preises im Jahr 1961.
Der unabhängigen Jury zum Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis gehören an: Gernot Facius ("Die Welt", Berlin), Helmut Herles ("General-Anzeiger", Bonn), Herbert Kolbe ("Emder Zeitung"), Ralf Lehmann ("Westdeutsche Allgemeine Zeitung", Essen), Herbert Riehl-Heyse ("Süddeutsche Zeitung", München), Klaus Rost ("Märkische Allgemeine", Potsdam), Jost Springensguth ("Kölnische/ Bonner Rundschau"), Uwe Vorkötter ("Stuttgarter Zeitung"), Monika Zimmermann ("Mitteldeutsche Zeitung", Halle).
27. September 2000
BDZV und VDZ kritisieren "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern"
Berlin, 05. Oktober 2000
BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisieren die Vorschläge, die fünf Experten am 22. Mai 2000 zur vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin übergeben haben. In einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" monieren sie unter anderem, dass die Autoren "die tatsächlichen Verhältnisse nicht sachgerecht" beschreiben und von "veralteten Fakten" ausgehen. Die herangezogenen Studien würden selektiv zitiert, wichtige Untersuchungsergebnisse unterschlagen. Ferner werfen VDZ und BDZV den Autoren des Gesetzentwurfs vor, die Institutsgarantie für die freie Presse und Grundrechte der Verleger zu ignorieren. Die gesamte Stellungnahme kann hier abgerufen werden.
05. Oktober 2000
Zeitungsverleger begrüßen "Aus" für Tabakwerbeverbot
Berlin, 05. Oktober 2000
Als "einen Sieg für die Kommunikationsfreiheit" hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin die Aufhebung des Tabakwerbeverbots bezeichnet. Das Gericht habe bestätigt, dass die EU-Instanzen ohne jede rechtliche Grundlage die Freiheit der Werbung und damit die Kommunikationsfreiheit schlechthin einschränken wollten.
Ausdrücklich würdigte der BDZV das Engagement der Bundesregierung, die die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht hatte. Die Zeitungsverleger hofften, dass mit dieser Entscheidung die Debatte um weitere Werbeverbote beendet sei. Bekanntlich stünden in Brüssel und Straßburg Werbebeschränkungen bis hin zum Verbot der Werbung für Kinderspielzeug auf der Agenda. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass einerseits Produkte auf legale Weise hergestellt und vertrieben werden, andererseits die Werbung für diese Produkte jedoch illegal sein sollte. Wer sich weiterhin für Werbeverbote stark mache, gefährde damit auch das wirtschaftliche Fundament der Medien, die Vielfalt der Presse und nicht zuletzt Arbeitsplätze in den Verlagen.
05. Oktober 2000
Unternehmen Print - wie geht die Erfolgsstory weiter?
Berlin, 06. Oktober 2000
BDZV und VBZV mit eigenem Kongressprogramm bei Münchner Medientagen / Kooperation mit VDZ beim "Print-Gipfel"
Mit einem "Print-Gipfel" und dem "Forum Zeitung" beteiligen sich BDZV, der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) - zum Teil in Kooperation mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) - an den Medientagen München (6. bis 8. November 2000).
"Unternehmen Print - eine erfolgreiche Zukunft trotz Internet?" Unter diesem Titel steht die Expertenrunde beim "Print-Gipfel" am 7. November, den der Münchner Oberbürgermeister, Christian Ude, eröffnen wird. Wer sind die Leser/Nutzer von morgen? Wie verändert das Internet die traditionelle Welt der Zeitungen und Zeitschriften? Wohin entwickeln sich die Verlagshäuser? - Diese und andere Fragen rund um Unternehmens- und Produktstrategien stehen im Mittelpunkt. Am Podium: BDZV-Präsident Helmut Heinen; Peter Esser, Verleger der "Mittelbayerischen Zeitung", Regensburg; Friedhelm Haak, Vorsitzender der Geschäftsführung Verlagsgesellschaft Madsack, Hannover; Uwe Hoch, Vizepräsident VDZ, Geschäftsführer Verlagsgruppe Handelsblatt, Düsseldorf; Frieder Stein, Geschäftsführer Vereinigte Motorverlage, Stuttgart; Rudolf Thiemann, Vizepräsident VDZ, Geschäftsführer Liboriusblatt, Hamm; moderiert wird die Runde vom Chefredakteur der Kommunikationsfachzeitschrift "Horizont", Christian Ickstadt. An die Entscheider bei den Online-Projekten und -unternehmen der Verlage richtet sich der Fachkongress beim "Forum Zeitung". Unter dem Thema "Zeitung.com - Verlagsstrategien im Internet" gibt es Vorträge mit anschließender Diskussion unter Einbeziehung des Auditoriums. Eröffnet wird dieser Fachkongress, der ebenfalls am 7. November stattfindet, morgens um 9.30 Uhr von BDZV-Präsident Helmut Heinen. Die anschließende "Keynote" spricht einer der Pioniere in Sachen Zeitungen und Internet, Eugen A. Russ, Herausgeber der "Voralberger Nachrichten", Bregenz. Sein Thema: Vom Zeitungshaus zur Multimedia-Company. Danach folgen Vorträge zu folgenden Themen: "Qualitätsjournalismus im Internet", Wolfram Weimer, designierter Chefredakteur "Die Welt"; "WAP - Zeitung via Handy", Saskia Wolf, Leitung Produktmanagement Handelsblatt.com, Düsseldorf; "E-Brands - Markenbildung im Internet", Dirk O. Evenson, Geschäftsführer Scholz & Friends, Berlin, "Zwischen Traditionsunternehmen und StartUp: ZET.NET AG - eine strategische Allianz von Zeitungsverlagen", Mathias Hubrich Vorstand ZET.NET AG. Moderiert wird die Veranstaltung von dem Internet-Experten Norbert Specker (CATCHUP! Communications AG, Zürich/Vancouver).
Anmeldungen zu den Medientagen unter folgender Adresse:
DVB Multimedia Bayern GmbH
MEDIENTAGE MÜNCHEN
Ottobrunner Straße 6
81737 München
Telefon 089/68999-0
Fax 089/68999-199
E-Mail: info@medientage-muenchen.de
Dort ist auch das komplette Programm des dreitägigen Kongresses erhältlich. Außerdem gibt es das Programm
im Internet: www.medientage-muenchen.de.
06. Oktober 2000
Jahrespressekonferenz des BDZV
Berlin, 11. Oktober 2000
Die Zeitung - als Informationsmedium und Werbeträger die Nummer eins
Zeitungsverlage profitieren vom Internet-Boom
Zur Situation der Zeitungen in Deutschland
11. Oktober 2000
Drei Prozent mehr Gehalt für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
Berlin, 12. Oktober 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die Journalistengewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und IG Medien haben sich heute in Frankfurt am Main auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteure geeinigt. Eckpunkte der Vereinbarung sind:
- - eine Anhebung der Gehälter rückwirkend ab 1. August 2000 um 3 Prozent und ab 1. Oktober 2001 um weitere 2,5 Prozent,
um drei Monate verzögertes Inkrafttreten der ersten Erhöhungsstufe für die Verlage in Brandenburg und Mecklenburg/Vorpommern,
- eine Steigerung der Honorarsätze für freie arbeitnehmerähnliche Journalisten entsprechend der linearen Erhöhung der Redakteurstarife,
- früheste Kündigung der neuen Verträge zum 31. Juli 2002,
- die Aufnahme baldiger Verhandlungen über die Themen Altersteilzeit, Gehaltsstruktur und die Laufzeit künftiger Gehaltstarifverträge.
Der Abschluss wurde vom Verhandlungsführer des BDZV, Rüdiger Niemann, als Ausdruck des Willens beider Seiten gewürdigt, das Instrument des Flächentarifvertrags zur Regelung der materiellen Arbeitsbedingungen für Journalisten trotz sehr gegensätzlicher Standpunkte zu erhalten.
12. Oktober 2000
Zeitungskongress 2000: Was wir morgen lesen wollen
Berlin, 13. Oktober 2000
Justizministerin Däubler-Gmelin: "Was muss dem Staat eine freie Presse wert sein?"
"Was muss dem Staat eine freie Presse wert sein?" Um diese Frage drehen sich die Ausführungen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die am 16. Oktober 2000 die Gastrede beim Zeitungskongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Mainz halten wird. Zuvor eröffnet BDZV-Präsident Helmut Heinen den Kongress und spricht zum Thema "Zukunft Zeitung".
Erwartet werden mehr als 400 Teilnehmer aus Verlagen, Politik, Wirtschaft und Kultur. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung steht das Thema Lesen als Voraussetzung für die Zukunft der Zeitung wie des gedruckten Wortes überhaupt. Besonderes Bonbon am ersten Kongresstag ist die "Zeitungsrevue" in der Rheingoldhalle unter dem Motto: "Die Zeitung - mehr als ein Sekundenzeiger der Weltgeschichte". Den Streifzug durch vier Jahrhunderte Leben mit der Zeitung bestreiten unter anderem der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, die Schlesische Philharmonie aus Katowice und der Schauspieler Walter Renneisen. Beim festlichen Abendessen im ehemaligen Zisterzienserkloster Eberbach wird der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, als Dinnerspeaker erwartet.
Der 17. Oktober beginnt mit einer Einführung des "Tagesspiegel"-Herausgebers und Kritikers Hellmuth Karasek. Er wird "von Lesern und Schreibern" berichten. Weiterer Höhepunkt und Abschluss ist die von ZDF-Anchorman Wolf von Lojewski moderierte Podiumsdiskussion über "Lesewelten - Medienwelten". Es nehmen teil: Elisabeth Noelle-Neumann, Institut für Demoskopie Allensbach; Monika Zimmermann, Chefredakteurin der "Mitteldeutschen Zeitung" in Halle; BDZV-Präsident Helmut Heinen; Hellmuth Karasek sowie Jens Lönneker, Jugendforscher und Leiter des Rheingold Instituts für qualitative Markt- und Medienanalysen in Köln.
Kontakt:
BDZV
Kommunikation + Multimedia
Kathrin Biallas
Telefon 030/726298-212
Fax 030/726298-217
E-Mail: biallas@bdzv.de.
Ab Sonntag, 15. Oktober 2000, 16.30 Uhr, erreichen Sie uns im Kongressbüro in Mainz unter
Telefon 06131/242174
Fax 06131/242180
(oder ab sofort über Handy 0170/8011142).
13. Oktober 2000
Zeitungen ermuntern Bürger zu Zivilcourage
Mainz, 16. Oktober 2000
BDZV-Präsident Heinen warnt vor neuer Debatte um Werbeverbote / 400 Verleger, Journalisten und Politiker beim Zeitungskongress in Mainz
Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, hat heute beim Zeitungskongress in Mainz dazu aufgerufen, die Bundesbürger zur Zivilcourage zu ermuntern. Angesichts der Bedrohung durch einen neuen Extremismus müssten die Zeitungen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. "Sie tun das nicht mit dem pädagogischen Zeigefinger, sondern mit den spezifischen Möglichkeiten des Mediums - durch sachliche Information ohne Emotionalisierung und ohne jede Einseitigkeit", sagte Heinen. Er erinnerte daran, dass die Zeitungen in Deutschland sich bereits vor einigen Jahren in einer Gemeinschaftsaktion gegen jede Art von Fremdenhass engagiert hätten.
In seiner Rede vor 400 Verlegern, Journalisten, Politikern und Vertretern aus anderen Medienbranchen setzte sich der BDZV-Präsident auch mit der Aufhebung des Tabakwerbeverbots durch den Europäischen Gerichtshof auseinander und warnte vor einer Fortsetzung der Debatte. Es sei bezeichnend, dass der EU-Gesundheitskommissar David Byrne unmittelbar nach dem Richterspruch angekündigt habe, einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen, mit dem die Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften untersagt werden soll. Der BDZV-Präsident machte deutlich, dass "die Zeitungen keine Propaganda-Instrumente der Tabakindustrie sind". Es gehe um viel mehr als die Tabakwerbung. Auf dem Spiel stünden die Mündigkeit der Bürger, die Freiheit der Kommunikation und in letzter Konsequenz auch die Vielfalt der Presse in Europa und damit verbunden hunderttausende von sicheren Arbeitsplätzen.
In Anwesenheit von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die zur Eröffnung des Kongresses zum Thema sprach: "Was muss dem Staat eine freie Presse wert sein?", kritisierte Heinen den von einer Gruppe von Professoren und einem Richter erarbeiteten Gesetzentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht. Der Entwurf basiere auf völlig veraltetem Datenmaterial aus den Jahren 1975 und 1986. Zugleich warnte Heinen vor einem nationalen Alleingang bei der Verabschiedung eines solchen Gesetzes, zumal die Medienwirtschaft längst grenzüberschreitend arbeite. Auf keinen Fall dürften die Verlage einem Standortrisiko ausgesetzt werden.
16. Oktober 2000
BDZV-Präsident Heinen: Verlage verstärken Investitionen ins Internet / Zugriffe auf Zeitungsangebote verdoppelt / Nutzer wollen hochwertige und seriöse Inhalte
München, 7. November 2000
Die Zeitungsverlage investieren kräftig im Bereich Internet - sowohl personell als auch finanziell. Den Entscheidern in den Verlagen sei klar, dass die Zeit des Experimentierens und des schlichten "Dabei sein ist alles" endgültig vorbei sei, erklärte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute beim "Forum Zeitung" im Rahmen der Medientage München. Die Nutzer erwarteten ein mediengerecht aufbereitetes Angebot. Es sei noch viel zu früh, von großen Erfolgen im Internet zu sprechen. Doch die Verlage hätten allen Grund zum Optimismus. Die Zugriffe auf die Online-Angebote der Zeitungen hätten sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Dabei habe sich diese Entwicklung überhaupt nicht zu Lasten der gedruckten Zeitung ausgewirkt. Mehr denn je, so Heinen, erwarteten die Nutzer von Internet-Angeboten vor allem hochwertige und seriöse Inhalte. Qualitäten wie redaktionelle Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Vertrauen würden auch im Internet immer wichtiger. Darin liege eine große Chance für die Verlage. Das vom BDZV und vom Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) ausgerichtete "Forum Zeitung" steht unter dem Thema "Zeitungen.com - Verlagsstrategien im Internet". Daneben veranstalten BDZV, VBZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) heute bei den Medientagen gemeinsam einen "Print-Gipfel" zum Thema "Unternehmen Print - eine erfolgreiche Zukunft trotz Internet?", zu dem sich mehr als 400 Teilnehmer angemeldet haben. Nachfolgend das Programm zum "Forum Zeitung" und zum "Print-Gipfel":
Forum Zeitung: "Zeitungen.com - Verlagsstrategien im Internet" (I)
Einführung
Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger
"Vom Zeitungshaus zur Multimedia-Company"
Eugen A. Russ, Verleger der "Vorarlberger Nachrichten", Bregenz
"Qualitätsjournalismus im Internet"
Dr. Wolfram Weimer, Chefredakteur "Die Welt", Berlin
Moderation: Norbert Specker, CATCHUP! Communications AG, Zürich/Vancouver
Print-Gipfel
Thema: "Unternehmen Print - eine erfolgreiche Zukunft trotz Internet?"
am Podium:
Peter Esser, Verleger der "Mittelbayerischen Zeitung", Regensburg
Dr. Friedhelm Haak, Vorsitzender der Geschäftsführung Verlagsgesellschaft Madsack, Hannover
Helmut Heinen, BDZV-Präsident und Herausgeber der "Kölnischen/Bonner Rundschau"
Uwe Hoch, Vizepräsident VDZ, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Handelsblatt
Dr. Rudolf Thiemann, Geschäftsführer Verlag Liboriusblatt, Vorsitzender des Fachverbandes Konfessionelle Presse im VDZ
Helge-Jörg Volkenand, Geschäftsführer Burda Publishing Center, Burda Holding International und Burda Com, München
Moderation: Christian Ickstadt, Chefredakteur des Fachmagazins "HORIZONT"
Forum Zeitung: "Zeitungen.com - Verlagsstrategien im Internet" (II)
Themen:
"WAP-Zeitung via Handy?"
Sascia Wolf, Leitung Produktmanagement handelsblatt.com
"Zwischen Traditionsunternehmen und StartUp: Die ZET.NET AG - eine strategische
Allianz von Zeitungsverlagen"
Mathias Hubrich, Vorstand ZET.NET AG, München
"E-Brands - Markenbildung im Internet"
Dirk O. Evenson, Geschäftsführer Scholz & Friends, Berlin
Moderation: Norbert Specker, CATCHUP! Communications AG, Zürich/Vancouver
Kontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon 0171/ 2613689,
Anja Pasquay
0170/ 8011142.
07. November 2000
BDZV-Präsident verurteilt Pressezensur und Terror gegen die Medien in vielen Ländern / Weltverlegerverband in Berlin
Berlin, 27. November 2000
Die Zeitungsverleger wollen sich künftig noch stärker für eine freie und unabhängige Presse weltweit einsetzen. Gerade die Zeitungsverleger in jenen Ländern, in denen das freie Wort garantiert sei, hätten die besondere Pflicht und auch die Möglichkeit, gegen Zensur anzukämpfen, erklärte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Berlin. Vor dem Präsidium des Weltverlegerverbands (WAN) machte Heinen deutlich, dass die schonungslose Darstellung und öffentliche Anklage von "Diktatorenwillkür und Terrorregimen" wichtig sei, um Druck auf die Gegner der freien Presse auszuüben. In diesem Zusammenhang erinnerte Heinen auch an Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines freien und funktionierenden Pressewesens in den jungen Demokratien in Osteuropa.
Ausdrücklich begrüßte der BDZV-Präsident die Initiative der WAN, künftig über ein internationales Netzwerk die Attacken gegen Verleger und Journalisten rasch zu erfassen und schneller als bisher reagieren zu können. Das unter dem Kürzel "RAP 21" gestartete Projekt (Reseau Africaine de la Presse) wird auf dem afrikanischen Kontinent umgesetzt, wo in vielen Ländern Verleger und Journalisten inhaftiert, gefoltert und ermordet werden. Über dieses Netzwerk soll zugleich auch ein Wissenstransfer erfolgen. Schwerpunkte bilden dabei die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Journalismus und Verlagsmanagement. Damit könnte auch ein Schritt zu mehr wirtschaftlicher Stabilität der Zeitungen möglich werden, so Heinen. Eine freie Presse müsse zugleich auch eine wirtschaftlich gesunde Presse sein. Nur dann könnten Abhängigkeiten und Einflussmöglichkeiten von dritter Seite verhindert werden.
27. November 2000
Preis der Zeitungsverleger für die beste Karikatur
Berlin, 30. November 2000
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat einen Karikaturenpreis ausgeschrieben. Die mit 10.000 Mark dotierte Auszeichnung wird erstmals im Januar 2001 vergeben. Die Zeitungsverleger wollten mit diesem Preis die Bedeutung der Karikatur für die Meinungsseiten unserer Zeitungen hervorheben und dieses wichtige Stilmittel fördern, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. "Wie hier täglich aktuelle Politik mit Witz und Ironie auf Punkt und Strich gebracht wird, ist große Kunst im kleinen Format." Teilnahmeberechtigt sind Karikaturisten, die für deutsche Tages-, Sonntags- und politische Wochenzeitungen arbeiten. Einsendeschluss ist der 12. Dezember 2000.
Die Preisverleihung findet anlässlich der Eröffnung der Ausstellung "Rückblende" am 23. Januar 2001 in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin statt. Die Ausstellung "Rückblende", bei der Bildjournalisten und Karikaturisten "ihre" Sicht des vergangenen Jahres präsentieren, wird bereits seit 1985 von der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in enger Kooperation mit BDZV und Bundespressekonferenz veranstaltet.
Kontakt:
BDZV
Anja Pasquay
Telefon 030/ 726298-214
Telefax 030/ 726298-217
E-Mail: pasquay@bdzv.de
30. November 2000
mbt Online KG wird ZET.NET AG
Bonn, 29. Februar 2000
Wie bereits gegen Ende des vergangenen Jahres angekündigt wurde, haben die
30 Zeitungsverlage, die Anteilseigner der Zeitungskooperation mbt Online KG
sind, mit der Gründung der ZET.NET AG ihr Internet-Engagement ausgeweitet.
Die neue Aktiengesellschaft tritt als Dienstleister in den Bereichen
Internet Service Providing und Online Content auf und beschränkt ihre
Dienstleistungen erstmalig nicht auf Kunden aus dem Tageszeitungsbereich.
Vorstand der AG ist Mathias Hubrich, der bereits Geschäftsführer der mbt
Online KG war; Gründungsaufsichtsrat ist Peter Esser, Verleger der
Mittelbayerischen Zeitung in Regensburg.
29. Februar 2000
Online-Werbeumsatz hat sich verdoppelt
Bonn, 15. Februar 2000
Der Online-Werbeumsatz im deutschen Markt hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt und ist auf rund 150 Millionen Mark gestiegen. Online ist damit ein etablierter Werbeträger geworden und hat inzwischen eine Größenordnung erreicht, die der von Zeitungssupplements vergleichbar ist. Dies haben Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ergeben. Auch für das Jahr 2000 rechnen die drei Medienverbände damit, dass sich das rasante Wachstum fortsetzt. Ersten Einschätzungen zufolge werden die Werbeumsätze im Internet auf über 300 Millionen Mark steigen.
Maßgebend für die erfolgreiche Entwicklung ist die Werbewährung der "Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern" (IVW). So hat sich die Zahl der IVW-geprüften Online-Medien im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf 204 Werbeträger erhöht. Die Nutzung dieser Internet-Angebote hat sich im selben Zeitraum verdreifacht und ist auf rund eine Milliarde Seitenabrufe (PageImpressions) gestiegen.
Der Online-Markt soll weiter vorangetrieben werden. Die drei Medienverbände suchen deshalb nach präzisen Methoden, um quantitative und qualitative Zielgruppendaten der Internet-User zu ermitteln. Die hierfür im Markt angebotenen Panel-Verfahren zeichnen sich derzeit noch durch eine Reihe von Schwächen aus. Sie sind nicht repräsentativ für den ganzen Markt und erfassen lediglich die Online-Nutzung in Privathaushalten. Damit werden mindestens 50 Prozent der Internet-Nutzung in Deutschland nicht berücksichtigt. Auch die Erfassung neuer Zugangswege zum Internet, zum Beispiel via Handy, ist problematisch. Zudem erfordert die Komplexität des Online-Marktes sehr große und teure Panel, um seriöse Aussagen über die Nutzung einzelner Online-Medien zu ermöglichen. Die Medienverbände sind deshalb der Ansicht, dass die Panel-Verfahren weiter entwickelt und verfeinert werden müssen, um das IVW-Verfahren zu ergänzen.
<font size="-1">Für Rückfragen:
BDZV
Dr. Thomas Breyer-Mayländer, Tel.: 0228-81004 29
VDZ
Holger Busch, Tel.: 0228-38203 35
VPRT
Holger Schlienkamp, Tel.: 0228-93450 31</font>
15. Februar 2000
BDZV-Präsident warnt vor unzumutbaren Belastungen für die Zeitungsverlage
Bonn, 22. Januar 1999
Der Gesetzentwurf werde, wie BDZV-Präsident Wilhelm Sandmann betonte, dem nicht gerecht: Insbesondere die Beschäftigung von Zeitungszustellerinnen und -zustellern werde außerordentlich verteuert. Viele dieser geringfügig Beschäftigten gäben auch bisher bereits ihre Lohnsteuerkarte ab. Weil in der kurzen Arbeitszeit weniger als 630 Mark verdient würden, falle keine Lohnsteuer an oder sie werde pauschaliert bezahlt. In beiden Fällen gebe es bisher keine Sozialversicherungsabzüge.
Künftig sollen jedoch nach dem Gesetzentwurf die Arbeitsplätze der Zusteller mit 22 Prozent Sozialversicherung belastet werden. Nur wenn der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Eigenbeitrag leistet, erwirbt er aus diesen Beiträgen auch Ansprüche - aber allein in der Rentenversicherung. Während es bisher hieß, dafür entfalle wenigstens die Pauschalsteuer, soll nach dem jüngsten Entwurf für die Arbeitsplätze von Zustellern, die noch einen Hauptverdienst haben, auch Lohnsteuer bezahlt werden.
Zu der von diesem Gesetz ausgehenden Belastung kämen, stellte Sandmann fest, die nachteiligen finanziellen Auswirkungen hinzu, die von dem Anfang 1999 in Kraft getretenen Gesetz zum Abbau der Scheinselbständigkeit ausgehen. Der BDZV-Präsident betonte, daß es gerade im Medienbereich für dieses Gesetz keine Notwendigkeit gegeben habe. Vor diesem Hintergrund appellierte er, "die von Teilen der Bundesregierung offensichtlich selbst erkannte Notwendigkeit einer Novellierung möglichst rasch" vorzunehmen.
22. Januar 1999
"630-Mark-Novelle ist kontraproduktiv" - Zeitungsverleger bestreiten Gesetzesmißbrauch
Bonn, 8. Februar 1999
Ferner machte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Schulze anläßlich einer gemeinsamen Pressekonferenz der Medien- und Dienstleistungsverbände deutlich, daß die geplante "Umschichtung" der pauschalen Lohnsteuer zugunsten eines von den Arbeitgebern aufzubringenden Sozialversicherungsbeitrags in Höhe von 22 Prozent die Zeitungszustellung drastisch verteuern werde. Betroffen wären insbesondere kleine und mittlere Verlage, da hier bisher bereits viele Zusteller eine Lohnsteuerkarte abgäben und in diesen Fällen eine pauschalisierte Abführung der Lohnsteuer nicht stattfinde. Für diese Verlage würde künftig der Sozialversicherungsbeitrag zusätzlich und in voller Höhe zu Buche schlagen. Obendrein warnte der BDZV davor, daß die beabsichtigte Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das allgemeine sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren und die den Verlagen und Zustellern auferlegten Verpflichtungen im Bereich der Lohnsteuer zu einer erheblichen Ausweitung des Verwaltungsaufwandes führen werde. Dies gelte nicht nur für die Unternehmen, sondern auch bei den Sozialversicherungsträgern und den Gemeinden.
08. Februar 1999
Geplante Neuregelung der 630-Mark-Jobs wäre unverantwortlich gegenüber Zeitungsverlagen und Zustellern / BDZV kritisiert Gesetzentwurf bei Anhörung vor Bundestagsausschuß
Bonn, 10. Februar 1999
Der BDZV hob hervor, daß 630-Mark-Jobs in der Zeitungsbranche nicht zum Mißbrauch des Sozialversicherungssystems eingesetzt würden. Ein Beleg dafür sei die Tatsache, daß die Zahl der Zusteller seit vielen Jahren mit 140.000 konstant sei. Aus deren täglich zweistündiger Teilzeitarbeit könnten keine Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
10. Februar 1999
Keine Gewinner, aber viele Verlierer:
Medienverbände fordern Korrektur des Sozialversicherungsrechts für "Scheinselbständige"
Bonn, 18. Februar 1999
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
- Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
- Tarifverband Privater Rundfunk (TPR)
</font>In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Walter Riester und den Medienbeauftragten der Bundesregierung beim Bundeskanzler, Staatsminister Dr. Michael Naumann, sowie Abgeordnete der zuständigen Bundestagsfachausschüsse haben die deutschen Medienverbände appelliert, den am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen sozialversicherungsrechtlichen Teil des Korrekturgesetzes zu den sogenannten "Scheinselbständigen" umgehend auszusetzen. In Gesprächen mit Betroffenen der unterschiedlichen Branchen sowie den Sozialversicherungsträgern müsse geklärt werden, wie der Gesetzeszweck des sozialen Schutzes der betroffenen Personen und die konkreten Bedürfnisse von Auftraggebern und Auftragnehmern besser in Einklang zu bringen seien. Auf Grundlage der Gesprächsergebnisse sollte zeitnah eine Gesetzesnovelle stehen.
Das neue Gesetz nimmt bei freien Mitarbeitern z.B. von Zeitungen, Zeitschriften oder Sendern beim Vorliegen weniger Anhaltspunkte an, daß sie nicht als Selbständige für den jeweiligen Sender oder Verlag arbeiten, sondern als sog. "Scheinselbständige", was ihre Sozialversicherungspflicht zur Folge hat. Die Probleme der rechtlichen Einordnung von Auftragsverhältnissen aufgrund sehr unklarer gesetzlicher Vorgaben wird damit von den Sozialversicherungsträgern auf die Unternehmen verlagert.
Die Anwendung des neuen Gesetzes führt bei Verlagen und sendenden Unternehmen zu erheblichen Schwierigkeiten, belastet das Verhältnis zu ihren freien Mitarbeitern und verkehrt das Ziel des Gesetzes, den betroffenen Personenkreises besser zu schützen, teilweise ins Gegenteil. "Im Ergebnis kennt dieses Gesetz keinen Gewinner, aber viele Verlierer", kommentierte ein Verbandssprecher die Erfahrung aller Beteiligten mit der Anwendung des neuen Gesetzes.
Unter anderem verdeutlichen die Medienverbände ihre Kritik an den folgenden Punkten:
- Das absehbar langwierige Verfahren zur sozialrechtlichen Einordnung und Erfassung von Auftragsverhältnissen verlagert ein erhebliches Kostenrisiko auf die Auftraggeber: Sie müssen im Falle der späteren Feststellung, daß ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, rückwirkend für den gesamten Beschäftigungszeitraum Sozialversicherungsabgaben abzuführen, können aber nur auf die letzten drei Zahlungen an ihre Beschäftigten zurückgreifen.
- Um das nicht kalkulierbare Risiko einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, vergeben Medienunternehmen im Zweifel Aufträge nicht mehr an Kleinselbständige, z.B. einzelne Journalisten, sondern an größere Unternehmen, z.B. Agenturen oder Pressebüros, bei denen die Möglichkeit einer nachträglichen Einordnung als Scheinselbständige nicht besteht. Damit wird der eigentliche Gesetzeszweck konterkariert und Kleinselbständigen ein erheblicher Schaden zugefügt.
- Nach dem neuen Recht müssen Auftraggeber von ihren freien Mitarbeitern Daten in einem Umfang erheben, wie dies bisher noch nicht einmal die Rentenversicherungsträger tun. Neben einem hohen Verwaltungsaufwand führt dies in der Praxis zu erheblichen Widerständen der Betroffenen, die insbesondere Datenschutzgründe geltend machen.
Die Initiative der Medienverbände wird gemeinsam vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR), der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) getragen.
Für Rückfragen:
Hartmut Schultz
Tel.: 0228 - 93450 31
E-mail:schultz@vprt.de
18. Februar 1999
Medienverbände gründen Gemeinschaftsunternehmen "OnlineMediaDatenBank"
Hamburg, 23. Februar 1999
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Deutscher Multimedia Verband (dmmv)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
</font>Werbeeinnahmen bleiben nach Ansicht der Medienverbände neben Umsätzen im Bereich des elektronischen Handels (E-Commerce) auf absehbare Zeit die Haupterlösquelle bei der Vermarktung von Online-Angeboten. Deshalb käme es darauf an, die Online-Medien als Werbeträger mit spezifischen Stärken zu positionieren und zu vermarkten, erklärten Vertreter des BDZV, VDZ, VPRT und dmmv am 23. Februar 1999 in Hamburg, wo sie das Gemeinschaftsunternehmen "OnlineMediaDatenBank" (OMDB) vorstellten.
Die von den vier Verbänden gemeinsam betriebene Datenbank sei "ein Meilenstein auf dem Weg, die Arbeit der Mediaplaner und Werbeagenturen beim nationalen wie lokalen Geschäft zu erleichtern", sagte OMDB-Geschäftsführer Thomas Breyer. Der Geschäftsführer Marketing Anzeigen im VDZ, Holger Busch, führte aus, gemeinsames Ziel der Verbände sei es, ein Höchstmaß an Medientransparenz zu erreichen und damit den Planungsaufwand der Agenturen so klein wie möglich zu halten. Bei der Vorbereitung von Werbekampagnen im Internet stünden die Planer einer wachsenden Flut von Angeboten gegenüber, so der Referent für Online-Marketing, Ingo Hendricks, vom dmmv. Hier übernehme die Mediadatenbank der Verbände die "Funktion eines Lotsen". Wolfgang Neuber, Referent für Multimedia und Medienforschung beim VPRT, hob hervor, jetzt komme es darauf an, daß die Werbeträger die Chancen der Datenbank nutzten. Je mehr Online-Angebote in dem Datenpool abgebildet würden, desto größer sei die Attraktivität des Gemeinschaftsunternehmens für die Mediaplaner.
Die Medienverbände rechnen mit einem weiteren beschleunigten Wachstum im Internet. Innerhalb eines Jahres habe sich die Zahl der Nutzer in Deutschland von vier auf acht Millionen verdoppelt; und die Werbeumsätze würden von 50 Millionen Mark im vergangenen Jahr auf mindestens 100 Millionen im laufenden Jahr wachsen, so der Sprecher des BDZV, Hans-Joachim Fuhrmann.
Die OnlineMediaDatenBank liefert den Mediaplanern gleichsam auf Knopfdruck die wichtigsten Leistungsdaten der einzelnen Online-Angebote: Anzahl der Visits und PageImpressions, ferner Bannerformate sowie Kosten und Konditionen der Werbebuchung. Außerdem gibt es zu jedem Online-Angebot eine Darstellung des inhaltlichen Profils. Die Datenbank steht grundsätzlich allen Online-Anbietern offen. Der Zugang erfolgt via Password und ist für die Nutzer unentgeltlich. Finanziert wird die Datenbank durch die vier beteiligten Verbände, die zugleich Gesellschafter des Unternehmens OMDB sind, mit Anteilen von je 25 Prozent. OMDB-Geschäftsführer Thomas Breyer hob hervor, daß die Entwicklung und der Betrieb der Datenbank durch die erfolgreichen Kooperationen mit dem Softwarehersteller Oracle und dem Provider UUNET unterstützt werden.
23. Februar 1999
Verleger: Bundestags-Entscheidung zu 630-Mark-Jobs gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der Zeitungen
Bonn, 04. März 1999
04. März 1999
Zeitungsverleger: Rot-grüne Koalition setzt Pressevielfalt aufs Spiel und zerstört Arbeitsplätze
Bonn, 15. März 1999
Viele Zusteller seien nicht mehr bereit, morgens Zeitungen auszutragen, wenn sie wegen der zusätzlichen Abgaben künftig erhebliche Nettoeinbußen hinnehmen müßten, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Wilhelm Sandmann, am 15. März 1999 in Bonn. Die Verlage könnten auf keinen Fall diese Belastung kompensieren. Sandmann: "Ein solcher Ausgleich wäre für etliche kleinere Häuser der Ruin; als Ausweg bliebe dann nur die Fusion mit großen Unternehmen."
Als einen "Skandal ohne Beispiel" bezeichnete es der BDZV-Präsident, wie die rot-grüne Koalition bei den Regelungen zur sogenannten Scheinselbständigkeit mit den Medien und ihren freien Journalisten umgehe: "Für die politisch Verantwortlichen scheint die Lösung des Problems ganz einfach: Entweder die Verlage übernehmen für diese Personen erhebliche Abgaben bzw. machen sie zu festen Angestellten oder sie verzichten ganz auf deren Mitarbeit. Für Reihen von freien Journalisten ist damit der Weg in die Arbeitslosigkeit programmiert."
Für die Zeitungsverleger stelle sich die Frage, ob die Mißachtung der Auswirkungen dieser Gesetze auf das freie, auf privatwirtschaftlicher Basis arbeitende Pressewesen überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei. "Wir prüfen zur Zeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen", erklärte Sandmann. Das Präsidium des BDZV forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz über die Scheinselbständigkeit unverzüglich zu korrigieren; an den Bundesrat richteten die Zeitungsverleger den dringenden Appell, die 630-Mark-Novelle zu stoppen.
Bonn, 29. September 1999
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat am 29. September 1999 in Berlin Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, das Gesetz über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unverzüglich zurückzunehmen. Die Neuregelung der sogenannten 630-Mark-Jobs habe bei den Zeitungsverlagen "katastrophale Auswirkungen", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze bei der Anhörung des Bundesausschusses für Arbeit und Sozialordnung.
Rund 20.000 der insgesamt 180.000 Zusteller hätten bisher ihre Tätigkeit gekündigt. Bis heute sei es nicht gelungen, sie zu ersetzen, da die meist im Nebenberuf ausgeübte Arbeit finanziell nicht mehr attraktiv sei. Die betroffenen Verlage müssten mit Provisorien und regelrechten Notprogrammen nun schon über Monate hinweg dafür sorgen, dass die Zeitungen rechtzeitig am frühen Morgen ihre Abonnenten erreichten.
Als Ausweg aus dem Dilemma hätten Verlage versucht, Ausländer auf Basis des 630-Mark-Gesetzes für die Zeitungszustellung zu gewinnen. Die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen seien jedoch verweigert worden - unter anderem mit der Begründung, dass "die Beschäftigung von Ausländern nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt" habe. Dies sei "eine absurde Haltung", so der BDZV. Der von der Regierung beschriebene "Überhang von Arbeitsuchenden auf diesem Markt" existiere nachweislich nicht. Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte ferner, dass die Neuregelung zu einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt habe. Die durch das Gesetz bedingten Mehrkosten in der Branche werden auf rund 200 Millionen Mark geschätzt.
29. September 1999
Bundeskanzler Schröder beim Zeitungskongress '99
600 Verleger, Journalisten und Medienexperten tagen in Berlin
Berlin, 17. Oktober 1999
Mit einer politischen Grundsatzrede von Bundeskanzler Gerhard Schröder beginnt am 18. Oktober 1999 in Berlin der "Zeitungskongress '99 des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Unter dem Motto "Zeitung - Marke und Kompetenz" setzen sich rund 600 Vertreter aus Verlagen, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mit den Herausforderungen für die Zeitungsbranche auseinander. Dabei stehen neue Marktstrategien und das Online-Engagement der Verlage im Mittelpunkt.
Der Kongress wird eröffnet von BDZV-Vizepräsident Helmut Heinen (15.00 Uhr, Hotel Maritim ProArte). Im Anschluss an Bundeskanzler Gerhard Schröder spricht Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, über den Standort Deutschland. Ihm folgt Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach. Ihr Thema: die Reformfreudigkeit der Bundesbürger. Zu Ende geht der erste Kongresstag mit einem festlichen Abendessen, bei dem der Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen, sprechen wird.
Experten aus den USA, Großbritannien und Belgien sitzen mit am Podium, wenn es am zweiten Kongresstag um "neue Strategien für veränderte Märkte" geht. Einen Überblick über internationale Entwicklungen im Zeitungsmarketing vermittelt zuvor der amerikanische Zeitungsspezialist Earl J. Wilkinson, Chef der Internationalen Zeitungsmarketing-Organisation INMA.
17. Oktober 1999
Zeitungskongress '99:
Verleger warnen Politik vor Medieninszenierung/Kritik an
630-Mark-Gesetz/Keine Datenschützer für die Redaktionen!
Berlin, 18. Oktober 1999
Die deutschen Zeitungsverleger haben die Politik davor gewarnt, bei der Information der Öffentlichkeit zu sehr auf die elektronischen Medien zu setzen. Politik werde leicht zur Inszenierung, wenn sie sich "sklavisch an den magischen Sendezeiten" orientiere, sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, am 18. Oktober 1999 in Berlin bei der Eröffnung des Zeitungskongresses '99. "Oft hat man den Eindruck, die Politik hat sich den Mikrophonen und Kameras ausgeliefert", sagte Heinen. Die Presse erwarte von den politisch Verantwortlichen mehr Respekt vor dem gedruckten Wort und den Produktionsbedingungen der Presse. In einer "Mediendemokratie" dürfe es keine Privilegien und Hierarchien der Medien geben. Gesetzesvorhaben wie die Steuerreform oder die Rentenreform könnten unmöglich in wenigen Fernsehminuten erklärt werden. Je komplizierter und komplexer die tägliche Politik sei, desto notwendiger sei die differenzierte und einordnende Darstellung der Politik durch die Presse.
In Gegenwart von Bundeskanzler Gerhard Schröder erneuerten die Zeitungsverleger ihre Kritik am Gesetz gegen die "Scheinselbstständigkeit" und an der Neuregelung der 630-Mark-Jobs. Mit solchen Gesetzen werde nicht das gesellschaftliche Klima geschaffen, das für eine Politik der Erneuerung und der Reformen notwendig sei. Beide Gesetze hätten zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt. Rund 20.000 Zeitungszusteller hätten in Folge des 630-Mark-Gesetzes gekündigt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes forderte der BDZV die Bundesregierung auf, die besonderen Belange der Presse zu berücksichtigen. Die Zeitungsverlage würden es nicht hinnehmen, wenn - dem vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend - künftig in jedem Verlag ein Datenschutzbeauftragter auch die Arbeit der Redaktionen kontrolliere. Die Presse lasse sich keine Zwangsjacke verpassen, so Heinen. Das Gesetzesvorhaben stehe auch im Widerspruch zur grundsätzlichen Bereitschaft der Bundesregierung, das Zeugnisverweigungsrecht der Journalisten auf selbstrecherchiertes Material zu erweitern. Anerkennende Worte fanden die Zeitungsverleger für die Haltung der Bundesregierung beim Tabakwerbeverbot. Die Presse danke Kanzler Schröder, dass er an der Klage gegen die EU-Richtlinie für ein Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof festhalte und sich klar zum Prinzip der Werbefreiheit bekenne.
18. Oktober 1999
Zeitungen veranstalten bundesweiten Schülerwettbewerb
"Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft"
Berlin, 18. Oktober 1999
Die deutschen Zeitungen haben am 18. Oktober 1999 in Berlin einen bundesweiten Schülerwettbewerb gestartet. Unter dem Thema "Meine Welt 2020 - Reportagen aus der Zukunft" sollen sich die Kinder und Jugendlichen in Text-, Foto- und multimedialen Arbeiten mit Themen aus den Bereichen Umwelt, Arbeit, Gesundheit und Energie auseinandersetzen.
"Wir wollen die Phantasie und Kreativität der Jugendlichen bündeln und ihnen mit ihren Ideen in unseren Zeitungen ein Forum geben", erklärte dazu der Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Der Wettbewerb sei die beste Grundlage, das Zusammenwirken von Zeitungen und Schulen auszubauen. In diesem Zusammenhang äußerte sich Heinen besorgt über einen wachsenden Analphabetismus in Deutschland. Es sei erschütternd, dass rund vier Millionen Bundesbürger, darunter viele Jugendliche, keinen zusammenhängenden Text lesen könnten. Gemeinsam mit Elternhaus und Schule wollten die Zeitungen dieser Entwicklung entgegenwirken. "Die wichtigste Verführung der Kinder zum Lesen geschieht durch die Sozialisation in der Familie, die Zeitungen können diesen Prozess an den Schulen und mit den Schulen unterstützen."
Der Schülerwettbewerb wird von den Verlagen zunächst auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. Aus den lokalen/regionalen Siegern werden die nationalen Preisträger ermittelt. Die Sieger des Wettbewerbs werden im September des kommenden Jahres im Rahmen einer großen Festveranstaltung bei der EXPO 2000 in Hannover geehrt.
Der Schülerwettbewerb der Zeitungen in Deutschland wird vom BDZV in Zusammenarbeit mit der Barmer Ersatzkasse, den deutschen Stromversorgern, vertreten durch die Informationszentrale der Elektrizitätswirtschaft (IZE), sowie dem Verband Deutscher Papierfabriken (vdp) veranstaltet. Die Organisation liegt bei dem medienpädagogischen Institut Promedia.
18. Oktober 1999
"Forum Zeitung" bei den Medientagen München 1999
München, 19. Oktober 1999
Die Entwicklungen am deutschen und internationalen Medienmarkt werden für den Einzelnen immer schwerer überschaubar: Welche Rolle spielt die Zeitung in einer sich wandelnden Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungskultur? Wird das Internet die gedruckte Zeitung verändern? Bleibt die Zeitung ein Massenmedium - oder entwickelt sie sich womöglich langfristig zu einem Lesemedium für eine elitäre Minderheit?
Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt des "Forums Zeitung" von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) und ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft bei den Medientagen München 1999 am 20. Oktober, zu denen zahlreiche Gäste aus Verlagen, Rundfunk, werbungtreibender Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erwartet werden.
Die Einführung in die Veranstaltung übernimmt der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Erwin Huber, der einen Vortrag zum Thema "Zeitung 2000 - Perspektiven eines zeitlosen Informationsmediums" halten wird. Im Anschluss gibt es eine hochkarätig besetzte Podiumsrunde mit dem Thema: "Warum die Zeitung das beste Medium ist". Es diskutieren: Dieter Gorny, Geschäftsführer des TV-Senders "VIVA"; Michael Grabner, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck; Staatsminister Erwin Huber; Herbert Riehl-Heyse, leitender Redakteur bei der "Süddeutschen Zeitung" in München; Willi Schalk, Chairman der Werbeagentur McCann-Erickson in Frankfurt, und Helmut Thoma, Berater der CLT UFA und des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement. Moderiert wird die Runde von Professor Peter Glotz, Gründungsrektor der Universität Erfurt.
19. Oktober 1999
Zeitungsverlage wollen Gemeinschaftsunternehmen für Rubrikanzeigen online gründen
Berlin, 19. Oktober 1999
Die deutschen Zeitungsverlage sind entschlossen, so schnell wie möglich ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich der Online-Rubrikanzeigen zu gründen. Jetzt gehe es darum, die Kooperation mit großem Tempo voranzutreiben, erklärten die Vizepräsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Helmut Heinen und Richard Rebmann am 19. Oktober 1999 in Berlin zum Abschluß des Zeitungskongresses '99. Die Voraussetzungen für den Erfolg des Unternehmens seien sehr gut, weil die Zeitungsverlage ein riesiges Potential an Rubrikanzeigen in das Unternehmen einbringen könnten. Parallel zu dem national ausgerichteten Unternehmen müßten die Zeitungsverlage auf lokaler Ebene ihre Online-Engagements im Bereich der Rubrikanzeigen offensiv vorantreiben, so Rebmann. Diese gelte auch für lokale und regionale Kooperationen. Mit dem Gemeinschaftsunternehmen wollen sich die Zeitungsverlage gegen die sich in rasantem Tempo entwickelnden verlagsfernen Angebote positionieren, wo der Handel mit Autos, Immobilien, Stellen, Reisen und anderem mehr grundsätzlich national bzw. international betrieben wird.
Die Zeitungsverleger sind sich einig, daß alle Verlage an dem Unternehmen chancengleich beteiligt werden sollen. Jeder Verlag kann Gesellschafter des Unternehmens werden. Verlage, die sich nicht unternehmerisch beteiligen, können ihr Rubrikenangebot als assoziierte Partner in das Unternehmen einbringen. Die Beteiligung der einzelnen Verlage wird voraussichtlich in drei oder vier unterschiedlichen Größenklassen erfolgen. Damit solle der unterschiedlichen Betroffenheit der Unternehmen Rechnung getragen werden, so Rebmann. Er hob ausdrücklich hervor, daß sich das Gemeinschaftsunternehmen jetzt aus dem Markt heraus entwickeln müsse. Die Aufgabe des BDZV habe von Anfang an darin bestanden, die Interessen aller Zeitungsverlage zusammenzubringen und die Entwicklung der Kooperation zu moderieren. Diese Aufgabe stehe jetzt vor dem Abschluß.
19. Oktober 1999
Presserat begrüßt Dialogangebot von Bundesinnenminister Schily
Berlin, 18. November 1999
Der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, begrüßt die Ankündigung von Bundesinnenminister Otto Schily, "dass im Rahmen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit nicht beeinträchtigt wird."
Der Bundesinnenminister hatte mit dieser Erklärung auf eine Pressekonferenz reagiert, die der Deutsche Presserat am 18. November 1999 in Berlin veranstaltet hatte. Dabei hatten die Sprecherin des Deutschen Presserats, Ursula Ernst-Flaskamp, und dessen Geschäftsführer, Lutz Tillmanns, auf die Gefahren des geplanten Datenschutzgesetzes für die Pressefreiheit in Deutschland hingewiesen.
"Wenn unser Schritt in die Öffentlichkeit bewirkt hat, dass der Entwurf noch nicht am 1. Dezember vom Kabinett beschlossen wird, haben wir ein wesentliches Etappenziel erreicht", erklärte Frau Ernst-Flaskamp. "Herrn Schilys Einladung zum Dialog werden wir selbstverständlich annehmen, um die strittigen Fragen mit ihm zu erörtern."
Der Deutsche Presserat sei nun von der Ankündigung Schilys überrascht, daß seine Stellungnahme vom Ministerium noch nicht endgültig ausgewertet sei, erklärte Frau Ernst-Flaskamp. Ausdrücklich widerspricht der Deutsche Presserat jedoch der Darstellung aus dem Ministerium, dass den "von Medienvertretern geäußerten Bedenken" bereits "in vielfacher Hinsicht Rechnung getragen wurde."
"Und vorerst bleiben wir bei unserer Bewertung", so Ernst-Flaskamp, "wenn dieser Entwurf Realität wird, wird er die Pressefreiheit in unserem Land gravierend einschränken."
Nachfolgend die Erklärung des Presserats bei der Pressekonferenz am 18. November in Berlin
Das Bundeskabinett will am 1. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Datenschutzgesetz beschließen, das die Pressefreiheit in Deutschland einschränken wird. Darauf haben die Sprecherin des Deutschen Presserats, Ursula Ernst-Flaskamp, und Lutz Tillmanns als dessen Geschäftsführer, bei einer Pressekonferenz am 18. November 1999 in Berlin hingewiesen.
Seit Anfang Juli dieses Jahres kursiert ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Er sieht vor, daß sämtliche Redaktionen in Deutschland Datenschutzbeauftragte bestellen müssen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten kontrollieren. Darüber hinaus besteht eine Auskunfts-
und eine Berichtigungspflicht, die es ermöglichen, Veröffentlichungen über Personen zu verhin-dern oder zumindest erheblich zu erschweren.
Bundesinnenminister Otto Schily hat diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdaten-schutzgesetzes vorbereitet. Er soll schon am 1. Dezember, also in knapp 2 Wochen, vom Bun-deskabinett beschlossen und Mitte des kommenden Jahres bereits als Gesetz verkündet werden.
"Wenn dieser Entwurf durchkommt, schwebt das Damoklesschwert der Datenschützer über der Arbeit von deutschen Journalisten", erklärte Ursula Ernst-Flaskamp.
- In jeder Redaktion müsse es künftig einen - von Weisungen freien - Datenschutz-beauftragten geben, der die Recherche der Journalisten, die redaktionelle Bearbeitung des Materials, die Archivierung und die Veröffentlichung auf den Datenschutz hin kontrolliert.
- Dieser Datenschutzbeauftragte könnte sich in Zweifelsfällen an die Aufsichtsbehörde wenden. Das sind, je nach Bundesland, mal die Landesdatenschutzbeauftragten, mal die Regierungspräsidenten.
- Redaktionen sollen dem Datenschutzbeauftragten Meldung machen über die Zweckbestimmung ihrer Rechercheaktivitäten.
- Jeder, über den berichtet wurde und sich damit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlt, soll Auskunft über die der Veröffentlichung zugrunde liegenden Daten verlangen können. Ausnahmen soll es nur in den Fällen geben, wo durch die Information auf die Person eines Verfasssers oder Gewährsmannes geschlossen werden kann.
- Journalisten- und Verlegerverbände sollen Verhaltensregeln, die sie ausarbeiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Redaktion, demnächst Aufsichtsbehörden vorlegen, welche sie "auf Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht überprüfen" wollen.
- Die Presse soll bei unzulässiger oder unrichtiger Recherche, Redaktionsarbeit oder Veröffentlichung über die bereits gültigen zivil- und presserechtlichen Regelungen hinaus schadenersatzpflichtig werden. Dabei sieht der Gesetzentwurf einen Schadensersatzanspruch mit Beweislastumkehr vor. Die Zeitungen müssten im Einzelfall nachweisen, dass sie sorgfältig genug gearbeitet haben. Dieser "Negativbeweis" kann in der Presse kaum geführt werden.
- Zu alledem will der Bundesgesetzgeber darüber hinausgehende Detailregelungen für die Medien - die oben genannten stellen nur das obligatorische Basiskonzept dar - den einzelnen Bundesländern überlassen. Die Länder könnten dann den Datenschutz zu Lasten der Presse weiter verschärfen.
Mit dem geplanten Auskunfts- und Berichtigungsanspruch zu Rechercheunterlagen in Redaktionen und Pressearchiven kann der Quellen- und Informantenschutz nach Darstellung von Ursula Ernst-Flaskamp praktisch nicht mehr gewährleistet, Recherchen behindert und Journalisten unter Druck gesetzt werden.
Die Bundesregierung habe bei ihrem Antritt vor gut einem Jahr in Aussicht gestellt, das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten zu verbessern, ergänzte Lutz Tillmanns, aber das Gegenteil geschehe zur Zeit. Das alles erinnere doch sehr an den vor zwei Jahren eingeführten Lauschangriff, so der Geschäftsführer des Deutschen Presserats.
Er bezeichnete die Gesetzesvorschläge zum Pressedatenschutz nicht nur "als überflüssig, sondern sogar als gefährlich". Der Deutsche Presserat stelle diesen Plänen ein gut funktionierendes Selbstregulierungs- und Selbstkontrollsystem gegenüber. Im Pressekodex seien ausführliche publizistische Grundsätze und Empfehlungen an die Redaktionen festgehalten. Sie gewährleisten, so Tillmanns, gerade auch die Einhaltung des Datenschutzes betroffener Bürgerinnen und Bürger. Das Regelungswerk, im übrigen eine Form des Datenschutz-Audits, mache deshalb datenschutzgesetzliche Verbotsregeln mit Erlaubnisvorbehalten überflüssig.
Der Presserat mache sich mit der Pressekonferenz in Berlin zum Wortführer der redaktionellen Unabhängigkeit der Medien. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalistenverband und der Industriegewerkschaft Medien halte man diese "Zensurmaßnahmen durch die Hintertür" für einen Eingriff in die Pressefreiheit, "ja verfassungsrechtlich angreifbar", erklärte Tillmanns weiter.
18. November 1999
Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis ausgeschrieben
Bonn, 22. Dezember 1999
Der Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis für herausragenden deutschen Zeitungsjournalismus ist ausgeschrieben. Mit den sechs gleichrangigen und mit je 9.000 Mark dotierten Einzelpreisen werden Journalisten ausgezeichnet, die "das Bewusstsein für Qualität und Verantwortlichkeit journalistischer Arbeit lebendig erhalten". Dabei werden je drei Einzelpreise für Artikel in den Kategorien "Allgemeines" und "Lokales" vergeben. Ferner wird ein mit 11.000 Mark dotierter Preis für essayistischen Journalismus ausgeschrieben, der "eine herausragende literarisch-journalistische Leistung in der Tages- und politischen Wochenpresse" würdigen soll.
Die Preisträger werden von einer unabhängigen, aus neun namhaften Journalisten bestehenden Jury ausgewählt und vom Kuratorium für den Theodor-Wolff-Preis bestätigt. Bewerber, die aus allen Sparten des Journalismus stammen können, sollten bis zu zwei Artikel, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1999 in einer deutschen Tages-, Wochen- oder Sonntagszeitung erschienen sind, selbst oder durch Dritte einreichen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2000. Wer schon einmal mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet wurde, kann sich nicht ein zweites Mal darum bewerben.
22. Dezember 1999

















