Zeitungsverleger: Zeugnisverweigerungsrecht wird gestärkt
Beihilfe zum Geheimnisverrat soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
Die Zeitungsverleger hatten seit Jahren immer wieder kritisiert, dass Staatsanwaltschaften unter dem Vorwand der Weitergabe von Dienstgeheimnissen mit Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen auch gegen die Presse vorgingen. „Wir begrüßen, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich bereits seit vielen Jahren für eine freie, unabhängige Presse einsetzt, mit dem von ihr ins Bundeskabinett eingebrachten Gesetzesentwurf Journalisten und deren Informanten besser schützen möchte“, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff dazu. Zu kritisieren sei allerdings, dass die sogenannte Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor strafbar sei. Eine Abgrenzung zwischen Beihilfe und Anstiftung zum Geheimnisverrat sei in der Praxis oft schwierig. Hier bestehe weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Berlin,27. August 2010 18/2010
















