BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de



Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

Zeitungsverleger: Zeugnisverweigerungsrecht wird gestärkt

Beihilfe zum Geheimnisverrat soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden

Der BDZV hat den am 25. August 2010 in Berlin vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit nachdrücklich begrüßt. Journalisten sollen danach nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass eine Beschlagnahme journalistischen Materials nur noch bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts angeordnet werden darf.

 

 

Die Zeitungsverleger hatten seit Jahren immer wieder kritisiert, dass Staatsanwaltschaften unter dem Vorwand der Weitergabe von Dienstgeheimnissen mit Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen auch gegen die Presse vorgingen. „Wir begrüßen, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich bereits seit vielen Jahren für eine freie, unabhängige Presse einsetzt, mit dem von ihr ins Bundeskabinett eingebrachten Gesetzesentwurf Journalisten und deren Informanten besser schützen möchte“, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff dazu. Zu kritisieren sei allerdings, dass die sogenannte Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor strafbar sei. Eine Abgrenzung zwischen Beihilfe und Anstiftung zum Geheimnisverrat sei in der Praxis oft schwierig. Hier bestehe weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Berlin, 
27. August 2010  18/2010
   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.