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Verbandsvereinbarungen zum Pressevertrieb erhalten!

Verbände appellieren an Politik – Gesetzliche Absicherung angestrebt

Gemeinsame Erklärung von BDZV, VDZ und Bundesverband Presse-Grosso zum Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren zwischen dem Heinrich Bauer Verlag und dem Grosso-Verband

Verhandlungen über einheitliche Konditionen und Leistungen im Pressevertrieb sollen auch weiterhin auf Verbandsebene geführt werden können. Das erklärten die Geschäftsführer von BDZV und VDZ, Jörg Laskowski und Stephan Scherzer, sowie der Erste Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso, Frank Nolte, unmittelbar nach Verkündung des Urteils im Verfahren des Heinrich Bauer Verlages gegen den Bundesverband Presse-Grosso vor dem Landgericht Köln.


Mit der Klage gegen den Verband hatte der Heinrich Bauer Verlag beantragt, es dem Grosso-Verband zu untersagen, für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen mit den Verlagen, den Vertriebsgesellschaften und den Nationalvertriebsunternehmen zu verhandeln oder zu vereinbaren. Nach zwei Verhandlungsterminen hat das Landgericht Köln nun entschieden und der Klage stattgegeben.


Die Repräsentanten der drei Verbände bedauern die Entscheidung des Gerichts. Es bestehe nunmehr die konkrete Gefahr, dass die bisherige Möglichkeit der Vereinbarung einheitlicher Konditionen unterbunden wird. Einheitliche Konditionenvereinbarungen sind ebenso wie Verbandsvereinbarungen zu weiteren Marktstandards aus Sicht der Verbände für die überwiegende Mehrheit der Presseverlage wesentliche Voraussetzung für ein neutrales, die Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit gewährleistendes Pressevertriebssystem.


Zugleich bekräftigen die Verbandsvertreter Absicht und Notwendigkeit, das bewährte und durch Branchenvereinbarungen getragene Presse-Grossosystem zu erhalten. Hierzu wird nach ihrer Darlegung nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich sein, die das Verhandlungsmandat von Verbänden zur Vereinbarung von  Konditionen und Leistungen rechtlich absichert. Ein entsprechender Vorschlag wird zuständigen Bundesministern und weiteren Politikern derzeit unterbreitet.


17. Februar 2012  3/2012
   





   
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