BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Was Nutzer wollen

Ergebnisse der BDZV-Tabletstudie

 

Til Fischer, Daniel Bochow

zu bestellen über

www.zv-online.de



Alles Digital

 

Florian Bauer, Holger Kansky, Lukas Kircher, Christian Meier, Katja Riefler

zu bestellen über

www.zv-online.de



Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de


Aktuell

Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

„Schritt in die richtige Richtung“

Verlegerverbände zur EU-Datenschutzrichtlinie

Als einen wichtigen „Schritt in die richtige Richtung“ haben der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 25. Januar 2012 in Berlin die Ausnahmeregelungen für die journalistischen Datenverarbeitung bei dem geplanten neuen Datenschutzgesetz auf EU-Ebene bezeichnet.

Anlass ist die Novellierung der EU-Daten­schutzrichtlinie. An ihre Stelle soll eine umfang­reiche Verordnung treten, die unmittelbare Gel­tung in allen Mitgliedsstaaten beansprucht und die nationalen Datenschutzgesetze weitgehend zugunsten einheitlicher Standards verdrängt.

Allerdings blieben Risiken für die redaktionelle Freiheit, hieß es dazu weiter von VDZ und BDZV. Denn die derzeit geltenden nationalen Presse­ausnahmen würden nichtig und der neue Schutz müsse erst durch Gesetze in jedem einzelnen Mitgliedsstaat eingeführt werden. Das könne zu Diskussionen über die Pressefreiheit mit unge­wissem Ausgang führen, wie etwa das Beispiel Ungarn zeige. Die Verlegerorganisationen appel­lieren daher an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat, im weiteren Verlauf des Ver­fahrens die journalistische Datenverarbeitung „unmittelbar und umfassend“ von der EU-Daten­schutzrichtlinie auszunehmen.

Positiv bewerten die Verleger den Verzicht auf weitgehende Beschränkungen der adressierten Leserwerbung für Zeitungen und Zeitschriften sowie des Frei- und Wechselversands von Fach­zeitschriften. Pressedirektvertrieb und Leserwer­bung seien Bedingungen jeder Pressefreiheit und sollten nun auch auf der Grundlage der neuen Verordnung zulässig bleiben“, so weiter BDZV und VDZ.

Genauer zu prüfen sei noch, welche Auswir­kungen der Entwurf auf die digitalen Geschäfts­modelle der Verlage haben könne. Online-Wer­bung, Bewerbung digitaler Abonnements, E-Commerce etc. dürften durch EU-Datenschutz­recht nicht beschädigt werden, soll die Presse in Europa die digitale Zukunft mitgestalten.


05. Februar 2012  2/2012
   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.