"Lex Lafontaine" wird abgeschafft
Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des saarländischen Ministerpräsidenten
In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland, Karlheinz Röthemeier, dem Geschäftsführer der "Saarbrücker Zeitung", Uwe Jacobsen, und einem Vertreter des BDZV bestätigte Ministerpräsident Müller, dass der Gesetzentwurf noch im November im Landtag behandelt werden soll.
Die "Saarbrücker Zeitung" und mehrere Journalisten hatten 1997 gegen das saarländische Pressegesetz Verfassungsbeschwerde erhoben mit der Begründung, dass insbesondere die Norm zum Gegendarstellungsrecht "einen schweren Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit" darstelle. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde jedoch aus formellen Gründen verworfen. Die Pflicht, die Gegendarstellung an gleichwertiger Stelle der Erstmitteilung zu veröffentlichen, und das Kommentierungsverbot waren seitdem Bestandteil des saarländischen Pressegesetzes. Andere Bundesländer haben diese Regelung nicht übernommen.
12. November 1999 25/1999















