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Leistungsschutzrecht ist nicht „dreist oder systemwidrig“

BDZV weist Vorwürfe von Google entschieden zurück

Der BDZV hat entschieden die Äußerungen von Google-Justiziar Arnd Haller zurückgewiesen, dass das angestrebte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet „systemwidrig oder gar dreist“ sei, wie es Haller im Medienblog carta.info formulierte.

„Es ist nicht verwunderlich, dass ausgerechnet Google einen Leistungsschutz für Verlage im Netz ablehnt, damit das Unternehmen weiter kostenlos Inhalte abgreifen kann“, betonte Hans-Joachim Fuhrmann, Mitglied der BDZV-Geschäftsleitung, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa.

 

Dabei widersprach er auch der Haltung Hallers, dass „kein Verlag gezwungen ist, Inhalte überhaupt ins Netz zu stellen, noch sie kostenlos anzubieten“. Ein Ausklinken von Google wäre angesichts der de facto „Monopolstellung“ der Suchmaschine für die Verlage schädlich, sagte Fuhrmann. „Jeder der Google abschaltet, findet im Netz nicht mehr statt.“ Zwar würden Suchmaschinen die Leser auf die Verlagsseiten leiten. „Aber wem nutzt das, wenn die Anbieter dafür nichts bekommen“, hinterfragte der BDZV-Kommunikationschef.

 

Erst im Juli 2010 haben BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

(VDZ) bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium die Eckpunkte eines potenziellen Leistungsschutzrechts vorgestellt („BDZV-Intern“ berichtete Nr. 15/2010).

Berlin, 
09. August 2010  17/2010
   





   
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