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Klare Botschaft: Apps dürfen nicht verschenkt werden

BDZV/ZV-Konferenz „Zeitungen machen mobil“ zeigt Chancen und Stolperfallen im App-Markt auf

„Wiederholen sie auf den Tablet-PCs nicht den Geburtsfehler des stationären Internets und geben sie ihre Inhalte nicht kostenfrei ab“, mahnte Florian Bauer von der auf Preisfindungsmodelle spezialisierten Vocatus AG aus München. Dass die deutschen Zeitungsverlage dies bereits verinnerlicht haben, wusste auf der BDZV/ZV-Konferenz „Zeitungen machen mobil“ am 16. Dezember 2010 in Berlin Christian Hoffmeister zu berichten: „93 Prozent aller iPad-Angebote der Zeitungshäuser sind kostenpflichtig“, erklärte der Hamburger Verlagsberater, und ergänzte: „Wer auf dem iPad ein Preisschild an seine Apps hängt, macht das überwiegend auch bei seinen iPhone-Applikationen.“

 

 

Die iPad-App der "Frankfurter Rundschau"

"Zahlungsbereitschaft ist wie ein Baum, sie wächst sehr langsam, aber man kann sie schnell wieder zerstören“, so Bauer weiter. Von daher gehe es für die Verlage in den kommenden Monaten darum, die User Schritt für Schritt daran zu gewöhnen, dass Content-Apps kostenpflichtig sind. „Und setzen Sie anfangs den Preis ruhig etwas höher an, senken kann man ihn immer, erhöhen nur schwer“, so der Rat des Preisexpertens.

Audioguides für 3,99 Euro

Über Erfolge mit Hochpreisstrategien berichtete Holger Simon von Pausanio. Das Kölner Unternehmen produziert seit gut eineinhalb Jahren Kunst- und Museums-Audioguides als Apps für das iPhone. „Die Besucher sind es gewohnt, dass ein Audioguide vier bis fünf Euro im Museum kostet und von daher sind sie auch bereit, für ein multimediales App 3,99 Euro zu bezahlen“, resümierte Geschäftsführer Simon, um zugleich eine Einschränkung zu machen: Das Geschäftsmodell funktioniert nur, wenn es vor Ort Hinweistafeln auf die App gibt.

Die Inhalte statt die Geschäftsmodelle standen im Mittelpunkt des Vortrags von Michael Bayer, der die iPad-App der „Frankfurter Rundschau“ (FR) vorstellte. „Unser Ziel war es, als einer der ersten Verlage mit einer multimedialen Anwendung auf dem Markt zu sein“, erinnerte sich der Online-Fachmann. Ein nicht gerade ressourcenschonendes Vorhaben, wie die Konferenzteilnehmer befanden. Immerhin seien täglich bis zu zehn Redakteure, Techniker und Grafiker notwendig, um die App zu befüllen. Dafür würden Inhalte aber auch nicht nur eins-zu-eins aus der Zeitung oder dem eigenen Webauftritt übernommen, sondern „neu komponiert“. „Wir bereiten pro Ressort zwei bis drei Themen als großes Dossiers speziell für das iPad auf“, so Bayer weiter. Erst diese Reduktion ermögliche die aufwendige Gestaltung der einzelnen Geschichten.

 

Mit deutlich weniger Man-Power soll ab Anfang 2011 die Applikation der „Schwäbischen Zeitung“ aus Leutkirch laufen. „Wir haben ein drei- bis vierköpfiges Team“, so Projektleiterin Anouk Joester, „der Rest wird von der Redaktion zur Verfügung gestellt und viele Inhalte fließen automatisiert ein“. Schwerpunkt der mit Unterstützung von dpa-infocom realisierten App werden regionale Nachrichten sein: „Jeder User kann sich seine App individualisieren, indem er drei bis fünf Schwerpunktregionen wählt“, so Joester weiter. Erscheinen soll die digitale Zeitung bereits am Vorabend gegen 20.00 Uhr, um so den „neuen Mediennutzungsgewohnheiten gerecht zu werden“. „Denn viele Autopendler haben früh nicht mehr die Zeit, die Zeitung zu lesen. Von daher ist ein Abendprodukt für sie der ideale Ersatz“, meinte die Projektleiterin.

Gemeinsam zu eigenen Apps

Weiterer Schwerpunkt der Konferenz waren Kooperationsmöglichkeiten bei der App-Entwicklung. So berichtete Alexander Kratzer von der „Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten“ vom Gemeinschaftsprojekt des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV). Unter dessen Anleitung und Koordination seien in den vergangenen Monaten mehr als ein Dutzend iPhone-Apps für die Verlage in Baden-Württemberg entstanden. „Erst durch die Bündelung unserer Ressourcen war es möglich, dass auch Kleinstverlage in naher Zukunft im App-Store zu finden sein werden.“

Was juristisch bei dieser App-Produktion zu beachten ist, darüber sprach der Berliner Anwalt Thomas Schwenke: „Kurz gefasst, Apple darf alles und Sie dürfen wenig bis nichts“, so seine Zusammenfassung. Unter anderem würden die AGBs des Softwarehauses auch Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen mit App-Entwicklern haben. „Von daher sollte jedes Detail mit den Programmierern vertraglich fixiert werden. Denn bei Unklarheiten kann Apple sonst die Verlage als Auftraggeber in die Verantwortung nehmen“, so Schwenke. Ein weiterer Hinweis des Juristen: „Neben dem US-Recht gilt bei App-Produktionen auch das deutsche, also braucht jede App ein leicht auffindbares Impressum.“

Fotos: BDZ/Erik Staschöfsky

Berlin, 
17. Dezember 2010  28/2010
   





   
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